Mein Vater - Pensionär - ist letztes Jahr verstorben. Das Sterbegeld wurde mir mit Steuerklasse 6 ausbezahlt, die entsprechende Bescheinigung habe ich. Mir ist jetzt nicht klar wo genau der Ausweis erfolgen muß, da über den Bescheidabruf die Beträge in 2 verschiedene Positionen geflossen sind.
Einmal in Anlage N, 1 - Angaben zum Arbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6, der Bruttobetrag und Lohn- und Kirchensteuer
und in 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, Zeile 11 + 15 der Bruttobetrag und in Zeile 13 das Jahr des Pensiosbeginns.
Und ich hatte letztes Jahr auch ein Dienstjubiläum (ich bin normaler Arbeitnehmer, kein Beamter und kein Pensionär) zu dem ich eine Sonderzahlung erhalten habe. Diese wurde über den Bescheidabruf
in 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung, in Zeile 17 der Bruttobetrag und
in Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen / Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 16 und 17 die Lohn- und Kirchensteuer.
Jetzt meine grundsätzliche Frage ob der Ausweis so passt? Insbesondere der Doppelausweis des Sterbegeldes kommt mir merkwürdig vor.
Wenn ich eine Steuerberechnung anstoße bricht diese ab und ich bekomme folgenden Hinweis:
Abbruch-Hinweise
Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in
Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
Was muß ich hier jetzt tun?
Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße
Christina Schmitt
Einmal in Anlage N, 1 - Angaben zum Arbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6, der Bruttobetrag und Lohn- und Kirchensteuer
und in 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, Zeile 11 + 15 der Bruttobetrag und in Zeile 13 das Jahr des Pensiosbeginns.
Und ich hatte letztes Jahr auch ein Dienstjubiläum (ich bin normaler Arbeitnehmer, kein Beamter und kein Pensionär) zu dem ich eine Sonderzahlung erhalten habe. Diese wurde über den Bescheidabruf
in 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung, in Zeile 17 der Bruttobetrag und
in Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen / Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 16 und 17 die Lohn- und Kirchensteuer.
Jetzt meine grundsätzliche Frage ob der Ausweis so passt? Insbesondere der Doppelausweis des Sterbegeldes kommt mir merkwürdig vor.
Wenn ich eine Steuerberechnung anstoße bricht diese ab und ich bekomme folgenden Hinweis:
Abbruch-Hinweise
Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in
Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
Was muß ich hier jetzt tun?
Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße
Christina Schmitt
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