Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

nicht entnommener Gewinn bei GbR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    nicht entnommener Gewinn bei GbR

    Hallo miteinander!

    Ich mache gerade die EÜR und Feststellung einer GbR für 2024. Leider ist das Geschäftskonto am Ende des Jahres nicht ausgeglichen und hat einen Überschuss. Dieser Überschuss wurde aber folglich im Geschäftsjahr 2024 auch nicht auf die Gesellschafter verteilt. Wie kann ich damit umgehen? Es handelt sich rein steuerrechtlich ja wohl um einen nicht entnommenen Gewinn. Kann ich den in das nächste Geschäftsjahr schieben? Gibt es dafür in der EÜR und/oder Feststellung eine entsprechende Stelle?

    Die Gesellschafter können ja keine zu versteuernden Gewinne angeben, die sie im entsprechenden Geschäftsjahr gar nicht entnommen haben, oder?

    Für Hilfe in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar!

    Herzliche Grüße

    #2
    Steuerlich wird der Gewinn verteilt vollkommen unabhängig davon, ob der ausgekehrt wurde oder nicht. Entscheidend ist, dass die GbR den Gewinn XY erzielt hat - der dann steuerlich verteilt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Und was passiert dann mit den Ausschüttungen im folgenden Geschäftsjahr (der Überschuss wurde erst in 2025 für Ausschüttungen benutzt)? Nach dem Zuflussprinzip müssen die Entnahmen doch in dem Jahr versteuert werden, in dem sie getätigt wurden, oder? Oder werden die Entnahmen für 2025 dann prozentual runtergerechnet?

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Hallo JNehlsen,
        zu versteuern ist der Gewinn - ganz unabhängig davon, ob er entnommen wurde oder nicht.

        Das Guthaben auf dem Konto könnten ja auch private Einlagen der Gesellschafter sein - aber diese privaten Einlagen erhöhen den Gewinn nicht, Entnahmen senken den Gewinn nicht.

        Die Steuer richtet sich allein nach der Gewinnhöhe. Die Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter in der Feststellung muss entsprechend der Gesellschaftervereinbarung (nach Prozenten oder wie auch immer die ihre Regelung formuliert haben) erfolgen.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank! Aber was passiert mit der Aufteilung des Gewinns im Folgejahr, wenn die sich in Teilen doch auf den Gewinn von 2024 bezogen hat? Rechnet man diese Entnahmen dann entsprechend herunter?

          Grüße

          Kommentar


            #6
            Hallo JNehlsen,

            Gewinn ist ja nicht das, was in der Kasse drin ist. Vielleicht täte dir mal ein Buchhaltungsgrundkurs gut, damit du Begriffe wie
            Einnahmen Ausgaben Bilanz, Gewinn, Steuern, Entnahmen, Einlagen verstehen lernst, um sie auch richtig zu benutzen.

            Gruß - Hans
            Zuletzt geändert von Hans53; 04.07.2025, 09:06.

            Kommentar


              #7
              Hallo JNehlsen,
              du musst unterscheiden zwischen Gewinn und "Kapitalkonten".

              In einer GbR berechnet sich ein Kapitalkonto für jeden Gesellschafter so: Anteil Gewinn + Einlagen des Gesellschafters - Entnahmen des Gesellschafters, jedes Jahr wird das weiter geführt.

              Im besten Fall (wenn immer alles korrekt gebucht/erfasst wurde und es keine Verbindlichkeiten gibt) ist die Summe aller Kapitalkonten gleich hoch wie die Summe des Umlaufs- und des Anlagevermögens.

              Wenn du das verstehst, verstehst du hoffentlich auch, wenn auch im Folgejahr die Entnahme eines Gesellschafters keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung/-verteilung (und die Steuerbelastung) des laufenden Jahrs hat.
              Im Bereich der Einlagen und der Entnahmen wird immer genau das angegeben, was im lfd. Jahr passiert ist; ganz egal aus welchem Jahr sich die Entnahmen und Einlagen gespeist haben.

              Und die Gewinnverteilung richtet sich NICHT nach Einlagen und Entnahmen, sondern nach der Vereinbarung der Gesellschafter.

              (Sollte einmal ein Gesellschafter ausscheiden, wäre es wichtig, wie hoch sein "Kapitalkonto" ist - diesen Betrag müssten die anderen Gesellschafter ihm auszahlen, es ist seins.)

              Kommentar


                #8
                Das ist alles richtig.

                Der Vollständigkeit halber wollte ich hier nur noch § 34 a EStG erwähnen, durch den man nicht entnommene Gewinne mit 28,25% versteuern kann (was i.d.R. weniger ist als die "normale" Einkommensteuer). Aber das ist alles so kompliziert, dass ich das noch nie gemacht habe (und auch niemanden kenne, der das schon mal gemacht hat).

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank an alle! Nur der Tip mit dem Buchhaltungskurs war nicht wirklich hilfreich... Ich frage mich, warum in solchen Foren immer irgendjemand polemisch werden muss. Wenn ich das Know How eines Buchhalters hätte, müsste ich hier keine Fragen posten.

                  Kommentar


                    #10
                    Wieso polemisch ? Das war ein gutgemeinter Rat, der sicher nicht kommen würde, wenn Du nur nach der Höhe des Grundfreibetrags gefragt hättest. Gerade weil Du das Know How eines Buchhalters nicht hast und (entscheidender !) man den Eindruck hat, dass Du dadurch hier jetzt und zukünftig Probleme bekommen könntest, wenn Du es inhaltlich nicht verstehst, ist der Hinweis wichtig. Außerdem sind wir hier in einen Forum mit vielen Mitlesern, d.h. der Rat richtet sich auch immer an Mitleser in vergleichbarer Situation, nicht nur an Dich :-)
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X