Hallo miteinander!
Ich mache gerade die EÜR und Feststellung einer GbR für 2024. Leider ist das Geschäftskonto am Ende des Jahres nicht ausgeglichen und hat einen Überschuss. Dieser Überschuss wurde aber folglich im Geschäftsjahr 2024 auch nicht auf die Gesellschafter verteilt. Wie kann ich damit umgehen? Es handelt sich rein steuerrechtlich ja wohl um einen nicht entnommenen Gewinn. Kann ich den in das nächste Geschäftsjahr schieben? Gibt es dafür in der EÜR und/oder Feststellung eine entsprechende Stelle?
Die Gesellschafter können ja keine zu versteuernden Gewinne angeben, die sie im entsprechenden Geschäftsjahr gar nicht entnommen haben, oder?
Für Hilfe in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Ich mache gerade die EÜR und Feststellung einer GbR für 2024. Leider ist das Geschäftskonto am Ende des Jahres nicht ausgeglichen und hat einen Überschuss. Dieser Überschuss wurde aber folglich im Geschäftsjahr 2024 auch nicht auf die Gesellschafter verteilt. Wie kann ich damit umgehen? Es handelt sich rein steuerrechtlich ja wohl um einen nicht entnommenen Gewinn. Kann ich den in das nächste Geschäftsjahr schieben? Gibt es dafür in der EÜR und/oder Feststellung eine entsprechende Stelle?
Die Gesellschafter können ja keine zu versteuernden Gewinne angeben, die sie im entsprechenden Geschäftsjahr gar nicht entnommen haben, oder?
Für Hilfe in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
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