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Bescheiddaten für 2024 über Einkommensteuer erhalten - Fehler? - Beamter

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    Bescheiddaten für 2024 über Einkommensteuer erhalten - Fehler? - Beamter

    Moin,
    ich habe am 04.04.2025 meine Steuererklärung über Elster übermittelt und nun am 04.07.2025 meine Bescheiddaten für 2024 über die Einkommensteuer erhalten.
    Dort sind aber ein paar Ungereimtheiten für mich, weshalb ich mir Hilfe in diesem Forum suche.

    Vorab erstmal zu mir: Ich bin Beamter im öffentlichen Dienst und habe meine Steuererklärung für 2024 selbstständig über Elster erstellt und an das Finanzamt übermittelt.
    Ich weiß, dass die übermittelten Bescheiddaten noch nicht rechtsverbindlich sind, aber eine Vorschau zu dem bald eintreffenden rechtlichen Bescheid mit der Steuerberechnung.

    Einkünfte aus nichtselbständer Arbeit:
    Hierzu einmal die Nachfrage, wenn meine Gesamten Werbungskosten, die ich angebe, nicht über den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1230€ sind, dann wird dieser angewendet, richtig?
    In meinem Fall wurde dieser angewendet, obwohl meine Entfernungspauschale + Beiträge zu Berufsverbänden + Aufwendung für Arbeitsmittel + Mehraufwendungen für Verpflegung über diesem liegen müssten.
    In den Bescheiddaten wurde bei bei der Entfernungspauschale lediglich meine 185 Arbeitstage x 9km x 0,30€ = 499,5€ berechnet (siehe Bild 1).
    In meiner übermittelten Steuererklärung gab ich aber an, dass ich insgesamt 5550km an 185 Tagen zurücklegte (185 x 30km = 5550km). Dies wurde warum auch immer in den Bescheiddaten nicht beachtet (angegebene Adresse zur ersten Tätigkeitsstätte wurde überprüft).
    Hierzu auch einmal die Nachfrage zu der Entfernungspauschale: Für Kilometer 1 bis 20 km zählt 0,30€ und für 21 bis 30 km zählt 0,38€, richtig?


    Sonderausgaben:
    Hier wurde bei "Beiträge zur Krankenversicherung" 626€ angegeben. Des Weiteren die "Beiträge zur Pflegepflichtversicherung" mit 399€ und "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" mit 625€ (siehe Bild 2). Die zwei letzten angegeben Punkte stimmen überein mit den Daten, die ich von meiner Krankenversicherung für 2024 erhielt.
    Als Beamter in meiner Tätigkeit als Polizeikommissar bin ich über die freie Heilfürsorge versichert. Des Weiteren habe ich zusätzlich noch eine Pflegepflichtversicherung und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, die bei einer anderen Krankenversicherung sind.

    Bei meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 sind unter dem Punkt Sozialversicherung - nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege- Pflichtversicherung 1900€ angegeben.
    Jetzt zu meiner Frage: Selbst wenn ich von diesen 1900€ die 399€ von der Pflegepflichtversicherung, die oben schon angegeben wurde abrechne, habe ich noch 1501€. Diese müsste doch nach meinen Verständnis an dem ersten Punkt bei "Beiträge zur Krankenversicherung" statt den 626€ stehen?


    Es kann natürlich sein, dass der eintreffende rechtliche Bescheid mit der Steuerberechnung ganz anders ist, als die mir schon übermittelten Bescheiddaten.
    Falls dies aber nicht der Fall ist, würde ich gerne auf einen direkten Einspruch von mir vorbereitet sein.

    Viele Dank schonmal für die Hilfe!
    Angehängte Dateien

    #2
    Zu 1:
    Die Entfernung zur Dienststelle wurde offensichtlich falsch übernommen. Hier kannst Du - wenn das im Bescheid auch so steht - einen Antrag auf schlichte Änderung des Bescheides mit entsprechender Begründung stellen.

    zu 2:
    Die Vorsorgeaufwendungen wurden entsprechend der Steuererklärung übernommen. Der Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung hat damit nichts zu tun, das ist nur der vorläufig beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Betrag.

    Kommentar


      #3
      Was sagen denn die Erlaeterungen zum Bescheid? Da muss es doch Hinweise geben, wenn der Bescheid von Erklaerung abweicht. Hast du dir schon mal der Vergleich angesehen und gab es da Abweichungen?
      Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 06.07.2025, 12:22.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Fahrtkosten: offenbar wurden nur 9 km anerkannt (oder fälschlicherweise erklärt).
        Steht dazu vielleicht etwas in den Erläuterungen?

        Sonderausgaben: Auch hier wurden nur 626 Euro berücksichtigt. Betrugen die Kosten wirklich 1900 Euro, dann ist da etwas schief gelaufen. Das Finanzamt nimmt dabei die von der Krankenkasse übermittelten Beträge, da solltest du ansetzen.
        Hast du den Bescheinigungsabruf genutzt? Und wenn ja, stehen dort die 1900?

        Mich wundern übrigens etwas die 1900. Und zwar, weil genau das auch der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist (jedoch nicht für KV). Kann natürlich Zufall sein - oder aber jemand hat da was verwechselt.

        Edit: Ich war etwas zu langsam.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

          Mich wundern übrigens etwas die 1900. Und zwar, weil genau das auch der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist (jedoch nicht für KV). Kann natürlich Zufall sein - oder aber jemand hat da was verwechselt.
          Höchstbetrag der Mindestvorsorgepauschale.
          Fiktive Zahl, nur für den Lohnsteuerabzug relevant. Daher wird Nr. 28 der LStB auch nirgendwo übernommen.

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            #6
            Im Bescheid steht "Sie haben Werbungskosten zu Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegebenen bzw. von mir anerkannten Werbungskosten, habe ich diesen von Ihren Einnahmen abgezogen." zu den Werbungskosten.
            Das ist halt einfach falsch. Ich weiß nicht wie der auf 9km Fahrtweg kommt.

            Zu den Sonderausgaben steht in den Erläuterungen gar nichts, aber ich konnte mir die Rechnung jetzt einigermaßen selber zusammenreimen.

            Dies steht in den Erläuterungen zu einem Einspruch: "Falls Sie gegen diesen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder eine Änderung beantragen möchten, bewahren Sie Ihre Belege zu diesem Steuerbescheid bitte bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs- oder Änderungsverfahrens auf. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sollten Sie die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehaltes der Nachprüfung aufbewahren. Belege, die für mehrere Jahre Bedeutung haben (z. B. ärztliche Atteste), sollten Sie entsprechend länger aufbewahren. Davon unabhängig beachten Sie bitte die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. (Rechtsgrundlagen - gesetzliche Aufbewahrungspflichten, z. B. §§ 147, 147a Abgabenordnung, § 14b Umsatzsteuergesetz, § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)".

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              #7
              Du kannst natürlich Einspruch einlegen und das Einspruchsformular dafür nehmen. Wenn aber die falsch angesetzte Entfernung der einzige Fehler ist, den Du beanstanden willst, kannst Du das mit dem Formular "sonstige Nachricht" machen und dort den Antrag auf "schlichte Änderung" stellen. Dann wird nicht der gesamte Bescheid überprüft sondern nur diese einzige Punkt. Du musst auch diesen Antrag innerhalb der Einspruchsfrist stellen.

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                #8
                Zitat von MrKompetenz Beitrag anzeigen
                Das ist halt einfach falsch. Ich weiß nicht wie der auf 9km Fahrtweg kommt.
                Das wissen wir auch nicht. Aber die 30km sind tatsächlich die einfache Entfernung, nicht hin und zurück?

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                  #9
                  Hallo,

                  Im Bescheid steht "Sie haben Werbungskosten zu Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegebenen bzw. von mir anerkannten Werbungskosten, habe ich diesen von Ihren Einnahmen abgezogen." zu den Werbungskosten.
                  Das ist ein Standardtext. Zwischen den Zeilen steht da, dass du es dir sparen kannst solche Werbungskosten zu erklären.
                  Damit dass es zu wenig ist hat das nichts zu tun.
                  Aber wie schon gesagt sollte der Sachbearbeiter eine konkrete Abweichung von den erklärten Daten schon erläutern. Was hast du denn in der Erklärung eingetragen?

                  Zu den Sonderausgaben steht in den Erläuterungen gar nichts, aber ich konnte mir die Rechnung jetzt einigermaßen selber zusammenreimen.
                  Der gepostete Absatz bezüglich Einspruch hat damit aber gar nichts zu tun, das ist noch mehr Standard (steht auf jedem Bescheid).

                  ————————————————————————————————————

                  Aber die 30km sind tatsächlich die einfache Entfernung, nicht hin und zurück?​
                  Selbst wenn es nur 15 wären, wie kommt man dann auf 9?
                  Irgendwie seltsam …

                  Fiktive Zahl, nur für den Lohnsteuerabzug relevant. Daher wird Nr. 28 der LStB auch nirgendwo übernommen.​
                  Weil es öffentlicher Dienst ist? Zugegeben, damit kenne ich mich nicht so richtig aus.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 08.07.2025, 16:11.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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