Moin,
ich habe am 04.04.2025 meine Steuererklärung über Elster übermittelt und nun am 04.07.2025 meine Bescheiddaten für 2024 über die Einkommensteuer erhalten.
Dort sind aber ein paar Ungereimtheiten für mich, weshalb ich mir Hilfe in diesem Forum suche.
Vorab erstmal zu mir: Ich bin Beamter im öffentlichen Dienst und habe meine Steuererklärung für 2024 selbstständig über Elster erstellt und an das Finanzamt übermittelt.
Ich weiß, dass die übermittelten Bescheiddaten noch nicht rechtsverbindlich sind, aber eine Vorschau zu dem bald eintreffenden rechtlichen Bescheid mit der Steuerberechnung.
Einkünfte aus nichtselbständer Arbeit:
Hierzu einmal die Nachfrage, wenn meine Gesamten Werbungskosten, die ich angebe, nicht über den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1230€ sind, dann wird dieser angewendet, richtig?
In meinem Fall wurde dieser angewendet, obwohl meine Entfernungspauschale + Beiträge zu Berufsverbänden + Aufwendung für Arbeitsmittel + Mehraufwendungen für Verpflegung über diesem liegen müssten.
In den Bescheiddaten wurde bei bei der Entfernungspauschale lediglich meine 185 Arbeitstage x 9km x 0,30€ = 499,5€ berechnet (siehe Bild 1).
In meiner übermittelten Steuererklärung gab ich aber an, dass ich insgesamt 5550km an 185 Tagen zurücklegte (185 x 30km = 5550km). Dies wurde warum auch immer in den Bescheiddaten nicht beachtet (angegebene Adresse zur ersten Tätigkeitsstätte wurde überprüft).
Hierzu auch einmal die Nachfrage zu der Entfernungspauschale: Für Kilometer 1 bis 20 km zählt 0,30€ und für 21 bis 30 km zählt 0,38€, richtig?
Sonderausgaben:
Hier wurde bei "Beiträge zur Krankenversicherung" 626€ angegeben. Des Weiteren die "Beiträge zur Pflegepflichtversicherung" mit 399€ und "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" mit 625€ (siehe Bild 2). Die zwei letzten angegeben Punkte stimmen überein mit den Daten, die ich von meiner Krankenversicherung für 2024 erhielt.
Als Beamter in meiner Tätigkeit als Polizeikommissar bin ich über die freie Heilfürsorge versichert. Des Weiteren habe ich zusätzlich noch eine Pflegepflichtversicherung und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, die bei einer anderen Krankenversicherung sind.
Bei meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 sind unter dem Punkt Sozialversicherung - nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege- Pflichtversicherung 1900€ angegeben.
Jetzt zu meiner Frage: Selbst wenn ich von diesen 1900€ die 399€ von der Pflegepflichtversicherung, die oben schon angegeben wurde abrechne, habe ich noch 1501€. Diese müsste doch nach meinen Verständnis an dem ersten Punkt bei "Beiträge zur Krankenversicherung" statt den 626€ stehen?
Es kann natürlich sein, dass der eintreffende rechtliche Bescheid mit der Steuerberechnung ganz anders ist, als die mir schon übermittelten Bescheiddaten.
Falls dies aber nicht der Fall ist, würde ich gerne auf einen direkten Einspruch von mir vorbereitet sein.
Viele Dank schonmal für die Hilfe!
ich habe am 04.04.2025 meine Steuererklärung über Elster übermittelt und nun am 04.07.2025 meine Bescheiddaten für 2024 über die Einkommensteuer erhalten.
Dort sind aber ein paar Ungereimtheiten für mich, weshalb ich mir Hilfe in diesem Forum suche.
Vorab erstmal zu mir: Ich bin Beamter im öffentlichen Dienst und habe meine Steuererklärung für 2024 selbstständig über Elster erstellt und an das Finanzamt übermittelt.
Ich weiß, dass die übermittelten Bescheiddaten noch nicht rechtsverbindlich sind, aber eine Vorschau zu dem bald eintreffenden rechtlichen Bescheid mit der Steuerberechnung.
Einkünfte aus nichtselbständer Arbeit:
Hierzu einmal die Nachfrage, wenn meine Gesamten Werbungskosten, die ich angebe, nicht über den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1230€ sind, dann wird dieser angewendet, richtig?
In meinem Fall wurde dieser angewendet, obwohl meine Entfernungspauschale + Beiträge zu Berufsverbänden + Aufwendung für Arbeitsmittel + Mehraufwendungen für Verpflegung über diesem liegen müssten.
In den Bescheiddaten wurde bei bei der Entfernungspauschale lediglich meine 185 Arbeitstage x 9km x 0,30€ = 499,5€ berechnet (siehe Bild 1).
In meiner übermittelten Steuererklärung gab ich aber an, dass ich insgesamt 5550km an 185 Tagen zurücklegte (185 x 30km = 5550km). Dies wurde warum auch immer in den Bescheiddaten nicht beachtet (angegebene Adresse zur ersten Tätigkeitsstätte wurde überprüft).
Hierzu auch einmal die Nachfrage zu der Entfernungspauschale: Für Kilometer 1 bis 20 km zählt 0,30€ und für 21 bis 30 km zählt 0,38€, richtig?
Sonderausgaben:
Hier wurde bei "Beiträge zur Krankenversicherung" 626€ angegeben. Des Weiteren die "Beiträge zur Pflegepflichtversicherung" mit 399€ und "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" mit 625€ (siehe Bild 2). Die zwei letzten angegeben Punkte stimmen überein mit den Daten, die ich von meiner Krankenversicherung für 2024 erhielt.
Als Beamter in meiner Tätigkeit als Polizeikommissar bin ich über die freie Heilfürsorge versichert. Des Weiteren habe ich zusätzlich noch eine Pflegepflichtversicherung und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, die bei einer anderen Krankenversicherung sind.
Bei meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 sind unter dem Punkt Sozialversicherung - nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege- Pflichtversicherung 1900€ angegeben.
Jetzt zu meiner Frage: Selbst wenn ich von diesen 1900€ die 399€ von der Pflegepflichtversicherung, die oben schon angegeben wurde abrechne, habe ich noch 1501€. Diese müsste doch nach meinen Verständnis an dem ersten Punkt bei "Beiträge zur Krankenversicherung" statt den 626€ stehen?
Es kann natürlich sein, dass der eintreffende rechtliche Bescheid mit der Steuerberechnung ganz anders ist, als die mir schon übermittelten Bescheiddaten.
Falls dies aber nicht der Fall ist, würde ich gerne auf einen direkten Einspruch von mir vorbereitet sein.
Viele Dank schonmal für die Hilfe!
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