Hallo,
bei der Umsatzgrenze von 800.000,-- EUR im Vorjahr, deren Nichtüberschreitung zur EÜR berechtigt, solange das Finanzamt nicht zur doppelten Buchführung ab den kommenden Jahr aufforderte, liest man immer nur von "Umsatz". Mir ist nicht ganz klar, ob es sich dabei um den Bruttoumsatz inkl. USt oder um den Nettoumsatz ohne USt handelt..
Bei der Gewinngrenze von 80.000,-- EUR gehe ich davon aus, dass es sich dabei nur um Gewinne gemäß Anlage EÜR handelt und andere Einkunftsarten bzw. Anlagen davon nicht betroffen sind.. Richtig?
Dieter
bei der Umsatzgrenze von 800.000,-- EUR im Vorjahr, deren Nichtüberschreitung zur EÜR berechtigt, solange das Finanzamt nicht zur doppelten Buchführung ab den kommenden Jahr aufforderte, liest man immer nur von "Umsatz". Mir ist nicht ganz klar, ob es sich dabei um den Bruttoumsatz inkl. USt oder um den Nettoumsatz ohne USt handelt..
Bei der Gewinngrenze von 80.000,-- EUR gehe ich davon aus, dass es sich dabei nur um Gewinne gemäß Anlage EÜR handelt und andere Einkunftsarten bzw. Anlagen davon nicht betroffen sind.. Richtig?
Dieter
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