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Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljahrigen kindes

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    Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljahrigen kindes

    Hallo, mein Kind hat 2024 im Juni seine Ausbildung abgeschlossen, er arbeitet seit dem in Vollzeit,muss ich in Zeile 24 Einzelangaben dazu was eintragen?

    #2
    Hallo Semjonow,

    Wenn das Kind selbst arbeitet und selbst Steuer zahlt, muss es eine eigene Steuererklärung abgeben.

    Gruß - Hans

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      #3
      Wenn das Kind im Jahr 2024 noch keine 25 Jahre alt war und Kindergeld gezahlt wurde sollten natürlich Angaben zur Ausbildung gemacht werden. Für den Zeitraum, in dem Kindergeld gezahlt wurde, findet die Günstigerprüfung (Kindergeld/Kinderfreibetrag) statt. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Freibetrag bei der Kirchensteuer (wenn denn welche gezahlt wird).

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        #4
        Kindergeld wurde bis juni.24 gezahlt, dannach hat er angefangen zu arbeiten.

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          #5
          Also dann die Anlage Kind beifügen und zutreffend ausfüllen. Wenn oben nur der Zeitraum 01.01.-xx.06.2024 angegeben wird (xx=Tag der letzten Prüfung) kann m. E. Zeile 22 mit "Nein" beantwortet werden, weil der Zeitraum ja nur bis zur Beendigung der Erstausbildung geltend gemacht wird. Angaben in den Zeilen 23 und 24 sind dann nicht erforderlich.

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            #6
            Zitat von Semjonow Beitrag anzeigen
            Hallo, mein Kind hat 2024 im Juni seine Ausbildung abgeschlossen, er arbeitet seit dem in Vollzeit,muss ich in Zeile 24 Einzelangaben dazu was eintragen?
            Da das Kind wegen der anschließenden Aufnahme der Erwerbstätigkeit nur bis zum Ende der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibetrag hat und auch nur diese Zeit bei der Berücksichtigung des volljährigen Kindes eingetragen wird, ist die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung mE nur für diesen Zeitraum zu beantworten. Und insofern die im Juni abgeschlossene Ausbildung die erste war, käme da ein Nein hin, und alle weiteren Fragen nicht mehr zu beantworten.

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              #7
              Auf dem Bild in Post 5 geht es um eine Steuererklärung für 2019. Das wundert mich.

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                #8
                Ohje das ist ein falsches Foto, hier das richtige.
                Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                Diese Galerie hat 1 Bilder

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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  ähnliche Problematik habe ich auch. Wenn ich für das Kind eine eigene Steuererklärung mache, müssten doch da dann auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium der Tochter erfasst werden oder kann ich diese Aufwendungen trotzdem in meine Steuererklärung aufnehmen, weil ich diese getragen habe?
                  Schönen Gruß

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                    #10
                    Hallo zusammen,
                    ich habe ähnliche Problematik. Wo trage ich den die Aufwendungen für die Berufsausbildung für die sechs Monate ein? Bei dem Kind selbst oder kann ich als Eltern die Aufwendungen angeben, weil ich diese ja getragen habe?

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                      #11
                      Zitat von Sonze Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,
                      ich habe ähnliche Problematik. Wo trage ich den die Aufwendungen für die Berufsausbildung für die sechs Monate ein? Bei dem Kind selbst oder kann ich als Eltern die Aufwendungen angeben, weil ich diese ja getragen habe?
                      Solange für das Kind noch Kindergeld gezahlt wurde können überhaupt keine Aufwendungen für die Berufsausbildung bei Dir berücksichtigt werden (sondern ggf. nur in der Steuererklärung des Kindes). Falls das Kind nicht mehr bei Dir wohnt kannst Du lediglich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes geltend machen.

                      Ab dem ersten Monat ohne Kindergeld kann der Unterhaltsaufwand für das Kind in der Anlage Unterhalt geltend gemacht werden. Entweder der tatsächlich geleistete Unterhalt oder bei Haushaltsaufnahme den Höchstbetrag, siehe dazu die diversen Beiträge zur Anlage Unterhalt.

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                        #12
                        Ich hab mal den Beitrag von Sonze, der an das Thema https://forum.elster.de/anwenderforu...7202-ferienjob angehängt war, mit nach hier verschoben. Keine Doppelposts bitte!

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