Hallo in die Community,
mein Arbeitgeber (AG) hat eine Gruppenunfallversicherung für die Arbeitnehmer (AN) mit folgenden Rahmenbedingungen abgeschlossen:
Ich hatte einen privaten Unfall und daraus in 2024 einen Vorschuss in Form einer Einmalzahlung der Unfallversicherung auf die zu erwartende Invaliditätsleistung gezahlt bekommen. Die endgültige unfallbedingte Beeinträchtigung muss in diesem Jahr noch durch ein Gutachten festgestellt werden.
Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
Ich habe versucht, das selbst zu recherchieren, bin aber leider zu keinem vernünftigen Ergebnis gekommen und hoffe auf Unterstützung aus dem Forum. Vielen Dank dafür schon einmal!
mein Arbeitgeber (AG) hat eine Gruppenunfallversicherung für die Arbeitnehmer (AN) mit folgenden Rahmenbedingungen abgeschlossen:
- Abdeckung beruflicher und privater Unfälle
- Der AN hat einen direkten Anspruch und meldet den Schaden direkt der Versicherung
- Die Auszahlung erfolgt direkt an den AN
- Der AG versteuert pauschal nach §37bEStG mit 20% wegen des Direktanspruchs der MA
Ich hatte einen privaten Unfall und daraus in 2024 einen Vorschuss in Form einer Einmalzahlung der Unfallversicherung auf die zu erwartende Invaliditätsleistung gezahlt bekommen. Die endgültige unfallbedingte Beeinträchtigung muss in diesem Jahr noch durch ein Gutachten festgestellt werden.
Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
- Ist der gezahlte Vorschuss relevant für die EkSt-Erklärung 2024 oder erst nach Abschluss des Verfahrens und der Feststellung der endgültigen Summe? Laut Versicherung werden solche Zahlungen an das FA gemeldet.
- Wo in der EkSt-Erklärung müsste ich das eintragen? Das ist wie gesagt eine Einmalzahlung und keine Rente. Ich bin die Formulare mehrfach durchgegangen und habe leider nichts dazu gefunden.
- Nach meinem Verständnis sind solche Einmalzahlungen wegen Invalidität für einen entstandenen Körperschaden keine Lohnersatzleistung und somit steuerfrei. Sehe ich das richtig? Muss ich dem FA das belegen? Welche Unterlagen sollte man mit einreichen, oder ergibt sich das schon aus der Mitteilung der Versicherung an das FA?
Ich habe versucht, das selbst zu recherchieren, bin aber leider zu keinem vernünftigen Ergebnis gekommen und hoffe auf Unterstützung aus dem Forum. Vielen Dank dafür schon einmal!
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