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Einmalzahlung aus einer Gruppenunfallversicherung

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    Einmalzahlung aus einer Gruppenunfallversicherung

    Hallo in die Community,

    mein Arbeitgeber (AG) hat eine Gruppenunfallversicherung für die Arbeitnehmer (AN) mit folgenden Rahmenbedingungen abgeschlossen:
    • Abdeckung beruflicher und privater Unfälle
    • Der AN hat einen direkten Anspruch und meldet den Schaden direkt der Versicherung
    • Die Auszahlung erfolgt direkt an den AN
    • Der AG versteuert pauschal nach §37bEStG mit 20% wegen des Direktanspruchs der MA

    Ich hatte einen privaten Unfall und daraus in 2024 einen Vorschuss in Form einer Einmalzahlung der Unfallversicherung auf die zu erwartende Invaliditätsleistung gezahlt bekommen. Die endgültige unfallbedingte Beeinträchtigung muss in diesem Jahr noch durch ein Gutachten festgestellt werden.

    Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
    • Ist der gezahlte Vorschuss relevant für die EkSt-Erklärung 2024 oder erst nach Abschluss des Verfahrens und der Feststellung der endgültigen Summe? Laut Versicherung werden solche Zahlungen an das FA gemeldet.
    • Wo in der EkSt-Erklärung müsste ich das eintragen? Das ist wie gesagt eine Einmalzahlung und keine Rente. Ich bin die Formulare mehrfach durchgegangen und habe leider nichts dazu gefunden.
    • Nach meinem Verständnis sind solche Einmalzahlungen wegen Invalidität für einen entstandenen Körperschaden keine Lohnersatzleistung und somit steuerfrei. Sehe ich das richtig? Muss ich dem FA das belegen? Welche Unterlagen sollte man mit einreichen, oder ergibt sich das schon aus der Mitteilung der Versicherung an das FA?

    Ich habe versucht, das selbst zu recherchieren, bin aber leider zu keinem vernünftigen Ergebnis gekommen und hoffe auf Unterstützung aus dem Forum. Vielen Dank dafür schon einmal!
    ​ ​

    #2
    Zitat von Markulaki Beitrag anzeigen
    [*]Nach meinem Verständnis sind solche Einmalzahlungen wegen Invalidität für einen entstandenen Körperschaden keine Lohnersatzleistung und somit steuerfrei. Sehe ich das richtig? Muss ich dem FA das belegen? Welche Unterlagen sollte man mit einreichen, oder ergibt sich das schon aus der Mitteilung der Versicherung an das FA?
    Nach meinem Wissen sind Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung steuerfrei. Da es sich hier um eine vom Arbeitgeber bezahlte Versicherung handelt, bin ich etwas unsicher, aber warum sollte diese nicht auch steuerfrei sein?

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      #3
      Ich bin wirklich kein Experte fuer Versicherungen, aber nach meinem Verstaendnis muesste die Gruppenunfallversicherung dir auch schon bei der Zahlung des Vorschusses eine Mitteilung geschickt haben, wie der Vorschuss steuerrechtlich zu betrachten ist und die Leistung wird ja auch nach Aussage der Versicherung dem Finanzamt gemeldet. Also nutze einfach den Bescheinigungsabruf in Elster, dann wird die Leistung schon automatisch in das richtige Formular in die korrekte Zeile eingetragen. Aber wie gesagt, die Versicherung wird dir bereits mit Zahlung entsprechende Hinweise gegeben haben. Ich habe folgenden Hinweis dazu im Internet gefunden: https://www.hdi.global/globalassets/...euer_DE_de.pdf
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Die Versicherung hat sich leider bezüglich der steuerrechtlichen Betrachtung nicht geäußert.

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          #5
          Kann jemand aufklären, wo in der Steuererklärung eine solche Einmalzahlung eingegeben werden müsste?

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            #6
            Leistung aus einer Unfallversicherungen sind grundsätzlich nicht steuerpflig (Ausnahme Rentenzahlungen).


            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Vielen Dank für die Antwort. Bedeutet das, dass ich das dann auch nicht in der Steuererklärung angeben muss? Oder muss ich das trotzdem eintragen? Aber wo?

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                #8
                Nein, das muss man nicht eintragen
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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