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Wo Ust Anteil der privaten Kfz-Nutzung eintragen?

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    Wo Ust Anteil der privaten Kfz-Nutzung eintragen?

    Wo im Elster Formular kann ich den Ust Anteil den ich jeden Monat für die private Kfz Nutzung (1% Methode) zahlen muss eintragen?
    Ich finde einfach nicht das Feld? Wie heißt das, welche Nummer hat das? https://www.buhl.de/wiso-software/wcf/images/smilies/emojione/1f62b.png

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    Welches Formular meinst du ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Na das UstVA Formular.

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        #4
        Hallo Armut0815
        es gibt in der Umsatzsteuervoranmeldung kein separates Feld für die Umsatzsteuer auf dem Geldwerten Vorteil/Privatnutzung.
        Der umsatzsteuerpflichtige Teil gehört zu den umsatzsteuerpflichtigen Erlösen (Feld 81) und dementsprechend wird die Umsatzsteuer darauf zusammen mit der USt aus den "anderen Erlösen" ausgewiesen.

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          #5
          Nur in der Jahreserklärung gibt es eine eigene Zeile, allerdings werden in der Jahreserklärung bei Mein ELSTER keine FA-Kennziffern mehr angegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Hallo Armut0815
            es gibt in der Umsatzsteuervoranmeldung kein separates Feld für die Umsatzsteuer auf dem Geldwerten Vorteil/Privatnutzung.
            Der umsatzsteuerpflichtige Teil gehört zu den umsatzsteuerpflichtigen Erlösen (Feld 81) und dementsprechend wird die Umsatzsteuer darauf zusammen mit der USt aus den "anderen Erlösen" ausgewiesen.
            Hallo Prabha,
            also 1. gibt es kein Feld 81. Die Erlöse werden in Zeile 13 eingetragen.
            2. Ginge das garnicht das die USt im Formular automatisch bechnet wird und dadurch ein falscher Wert zustanden kommen würde.

            Mich würde interessieren wie die Leute mit Firmenwagen nun den Ust geldwerten Vorteil erfassen und mit dem FA abrechnen?

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              #7
              also 1. gibt es kein Feld 81. Die Erlöse werden in Zeile 13 eingetragen.
              Natürlich gibt es die Kennzahl 81 für die Zeile 13 der Voranmeldung.

              Kennzahl 81.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ja danke, dann meinen wir das gleiche Feld. Wenn ich den Umsatz da eintrage kommt aber der falsche USt Anteil heraus. Da ich ja nur auf 80% des Umsatzes bezahle.

                Also nochmal die Frage. Wie und wo wird das eingetragen bzw. tragt ihr das ein?

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                  #9
                  Zitat von Armut0815 Beitrag anzeigen
                  Ja danke, dann meinen wir das gleiche Feld. Wenn ich den Umsatz da eintrage kommt aber der falsche USt Anteil heraus. Da ich ja nur auf 80% des Umsatzes bezahle.
                  "Natürlich" darfst du da nur die 80% umsatzsteuerpflichtigen Anteile eintragen (und nicht 100%)!

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                    #10
                    Aber das ist doch Steuerhinterziehung? Schließlich muss ich auf 100% Steuern zahlen!

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                      #11
                      Was denn nun? Du willst auf 100% Umsatzsteuer zahlen, schreibst aber vorher, dass die Umsatzsteuer nur auf 80% berechnet werden muss. (Letzteres halte ich für richtig.)

                      Dass du auf 100% Steuern zahlen musst, wird sich in der EÜR oder GuV auswirken, da stehen nämlich 100% des Privatanteils.
                      Aber in der USt-VA stehen eben nur 80%.

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                        #12
                        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                        Was denn nun? Du willst auf 100% Umsatzsteuer zahlen, schreibst aber vorher, dass die Umsatzsteuer nur auf 80% berechnet werden muss. (Letzteres halte ich für richtig.)

                        Dass du auf 100% Steuern zahlen musst, wird sich in der EÜR oder GuV auswirken, da stehen nämlich 100% des Privatanteils.
                        Aber in der USt-VA stehen eben nur 80%.
                        Ja genau da liegt mein Problem. Ich kann doch nicht in der UStVa einen anderen Umsatz ausweisen als in der Steuererklärung?

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                          #13
                          Doch, du kannst!
                          In der EÜR oder GuV wirst du die 20% umsatzsteuerfreien Privatanteile separat von den 80% umsatzsteuerpflichtigen Privatanteile (und beides getrennt von deinen anderen Umsätzen) darstellen und das FA wird verstehen, warum die Summe aller UStVa von der Gesamtsumme der Umsätze in der EÜR abweicht.

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                            #14
                            Danke. Das fällt mir schwer zu glauben. Aber eine andere Möglichkeit scheint es wohl nicht zu geben. Es sein denn es gibt hier noch jemanden der das anders sieht?

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                              #15
                              Zum Glück ist das keine Sache des Glaubens. ;-)

                              Vielleicht hilft es dir, wenn du dir klar machst, dass die Welt der Umsatzsteuer (Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen) und die Welt der Einkommensteuer (EÜR, Einkommensteuerklärung) sehr verschiedene Welten sind, als kämen sie von unterschiedlichen Ämtern. ;-)

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