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Anlage Kind - Erwerbstätigkeit - Frage zu 'Erststudium abgeschlossen'

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    Anlage Kind - Erwerbstätigkeit - Frage zu 'Erststudium abgeschlossen'

    Mein Sohn hat in 10/2024 seinen Bachelor in Physik abgeschlossen und unmittelbar mit dem Masterstudium weitergemacht. Seit 10/24 hat er an der Uni auch eine Stelle zur Vorlesungsbetreuung als Minijob. Ist die Frage 'Erststsudium abgeschlossen' (Zeile 22 Anlage Kind) mit 'Ja' zu beantworten? Sind dann sind auch die Zeilen 23 (Erwerbstätigkeit) und 24 (Minijob) mit 'Ja' zu beantworten? Oder ist das Erststudium erst abgeschlossen, wenn er auch den Master gemacht hat?

    #2
    Oder ist das Erststudium erst abgeschlossen, wenn er auch den Master gemacht hat?
    Das Erststudium ist mit dem Bachelor abgeschlossen, der Master ist ein Zweitstudium.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok - vielen Dank. D.h. ich muss dann auch in Zeile 23 (Erwerbstätigkeit) ein 'Ja' angeben wegen des Minijobs?

      Kommentar


        #4
        So ist es !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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