Mein Sohn hat in 10/2024 seinen Bachelor in Physik abgeschlossen und unmittelbar mit dem Masterstudium weitergemacht. Seit 10/24 hat er an der Uni auch eine Stelle zur Vorlesungsbetreuung als Minijob. Ist die Frage 'Erststsudium abgeschlossen' (Zeile 22 Anlage Kind) mit 'Ja' zu beantworten? Sind dann sind auch die Zeilen 23 (Erwerbstätigkeit) und 24 (Minijob) mit 'Ja' zu beantworten? Oder ist das Erststudium erst abgeschlossen, wenn er auch den Master gemacht hat?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage Kind - Erwerbstätigkeit - Frage zu 'Erststudium abgeschlossen'
				
					Einklappen
				
			
		
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 Das Erststudium ist mit dem Bachelor abgeschlossen, der Master ist ein Zweitstudium.Oder ist das Erststudium erst abgeschlossen, wenn er auch den Master gemacht hat?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 So ist es !Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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