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Riesterrente förderschädlich gekündigt. Wo eintragen?

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    Riesterrente förderschädlich gekündigt. Wo eintragen?

    Ich habe meinen Riester-Banksparplan im Juni 2024 förderschädlich gekündigt. Die Laufzeit von mindestens 12 Jahren und das Mindestalter von 62/60 Jahren sind erfüllt, sodass nur der halbe Ertrag besteuert wird.
    Ich habe von der Bank lediglich die Bescheinigung nach § 92 EStG für 2024 erhalten.
    Die Kündigung wurde seitens der Bank erst 7 Monate später zum 31.12.2024 ausgeführt. Begründung: Die Zulagenstelle teilt uns ihre Rückforderungen erst in der ersten Januarwoche mit. Die Rückzahlung erfolgte dann in der zweiten Woche des Jahres 2025.
    Belege kann ich mittels Elster nicht abrufen, da es keine gibt für Riester, nur z. B. für die "normale" Rente.
    Heißt das, dass ich den Vorgang erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung 2026 eintragen kann, obwohl die Kündigung bereits Mitte 2024 erfolgte? Ich habe keine weiteren Unterlagen von der Bank erhalten, wüsste also nicht einmal, was ich irgendwo eintragen muss.​
    Zuletzt geändert von Dornumer; 15.07.2025, 17:56.
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