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Anlage KAP - ausländische Zinserträge und inländischen Kapitalerträge

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    Anlage KAP - ausländische Zinserträge und inländischen Kapitalerträge

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage an die kompetenten Forums-Experten, zur Anlage KAP.
    Wir sind steuerpflichtig in Niedersachsen.
    Im letzten Jahr wurden
    1) inländischen Kapitalerträge erzielt, die unterhalb des Freistellungsauftrag lagen. Sparfreibetrag wurde in Bank nicht beantragt also mit 25% versteuert. (Bescheinigung nur für den Mann: Depot - Dividende)

    Dividende 440,29; Steuer 110,08 und Soli 6,03

    Zusätzlich wurden erstmals
    2) ausländische Zinserträge erzielt (PLN), unmittelbar auf dieses ausländische Bankkonto ausgeschüttet, von denen 19% als TAX abgeführt wurden. Ausländische Bankkonto gehört uns beide.
    Zinsen Brutto 1952,00 EUR; Steuer 19% (PLN) 371 EUR


    Kann mir jemand helfen, wo ich das eintrage? Welche Formulare muss ich ausfüllen? Anlage KAP, KAP-INV?
    Soll ich Zeile 4 oder 5 Anlage KAP wählen?
    Die Beträge für inländischen Kapitalerträge gebe ich, wie in Bescheinigung von Bank steht – Zeile 7, 37, 38. Dann Zeile 16 oder 17 und mit welchem Betrag?
    Die ausländischen Zinsen brutto in Zeile 19 und ausländische Steuer?

    Muss ich, die Beträge teilen für KAP-Frau und KAP-Mann?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    #2
    Ausländische Zinsen gehören in Zeile 19 der Anlage KAP.

    Zitat von Florka Beitrag anzeigen
    Dann Zeile 16 oder 17 und mit welchem Betrag?
    Warum? Du schreibst doch:

    Zitat von Florka Beitrag anzeigen
    Sparfreibetrag wurde in Bank nicht beantragt
    Was steht denn dazu in der Steuerbescheinigung?

    Zitat von Florka Beitrag anzeigen
    Muss ich, die Beträge teilen für KAP-Frau und KAP-Mann?
    Meiner Meinung nach wäre das so richtig.

    Kommentar


      #3
      Die Anrechnung ausländischer Steuer ist auf 15% begrenzt. Es können also nur 292,80 als anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuer eingetragen werden.

      Anrechnung setzt aber voraus, dass es Steuer gibt, auf die dies überhaupt angerechnet werden kann.

      440+1952 macht 2392€. Nach Abzug des Freibetrags von 2000€ ergibt das 98€ Steuern, auf die die 292,80 voll angerechnet werden und natürlich 0 rauskommt. Effektiv wirken sich von den 371€ polnischer Quellensteuer somit 98€ aus, der Rest fließt über Oder und Neiße in die Ostsee.

      Ob das dann noch ein lohnendes Investment ist, muss man selbst beurteilen.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        die anrechenbaren Quellensteuern sind in Zeile 41 zu erklären.
        Und bei den Zeilen 16 und 17 kommt in diesem Fall Null bzw. gar nichts rein (so sollte es auch auf der Steuerbescheinigung stehen).

        Die Frage ob Günstigerprüfung (Zeile 4) oder nicht stellt sich hier gar nicht, es werden sowieso alle deutschen Steuern erstattet. Du kannst nehmen was du willst.

        Achso, ja, die gemeinsamen Erträge sollten aufgeteilt werden.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 16.07.2025, 09:31.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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