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Aufgabebilanz bei Betriebsbeendigung - welches ELSTER-Formular ist zu verwenden?

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    Aufgabebilanz bei Betriebsbeendigung - welches ELSTER-Formular ist zu verwenden?

    Zum 01.01.2024 haben wir unsere (Heilberufs-) Praxis aufgegeben und verkauft. Für die Gewinnermittlung zur Einkommensteuererklärung ist eine Aufgabebilanz zu erstellen. Die EÜR kann dafür offensichtlich nicht verwendet werden, aber welches ELSTER-Formular ist hierfür zuständig?

    #2
    ... aber welches ELSTER-Formular ist hierfür zuständig?
    Es gibt keines ! E-Bilanzen können nur mit spezieller Software erstellt und übertragen werden.

    Ihr könnt ja mal mit dem Finanzamt verhandeln, ob die auf die Bilanzierung verzichten. In einfach gelagerten Fällen

    machen die das durchaus. Dann kann man die Betriebsaufgabe und Veräußerung auch über die EÜR abwickeln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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