Zum 01.01.2024 haben wir unsere (Heilberufs-) Praxis aufgegeben und verkauft. Für die Gewinnermittlung zur Einkommensteuererklärung ist eine Aufgabebilanz zu erstellen. Die EÜR kann dafür offensichtlich nicht verwendet werden, aber welches ELSTER-Formular ist hierfür zuständig?
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Keine Ankündigung bisher.
Aufgabebilanz bei Betriebsbeendigung - welches ELSTER-Formular ist zu verwenden?
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... aber welches ELSTER-Formular ist hierfür zuständig?
Ihr könnt ja mal mit dem Finanzamt verhandeln, ob die auf die Bilanzierung verzichten. In einfach gelagerten Fällen
machen die das durchaus. Dann kann man die Betriebsaufgabe und Veräußerung auch über die EÜR abwickeln.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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