Ich habe keine Steuernummer. Mein Zuhause ist in Bayern, aber ich arbeite derzeit in einem anderen Bundesland. Soll ich mich für Bayern entscheiden, um eine Steuernummer zu beantragen?
							
						
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 Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.Soll ich mich für Bayern entscheiden, um eine Steuernummer zu beantragen?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Danke!Eigentlich bin ich in meine Arbeitsstadt gezogen, aber ich habe meine Adresse in Bayern in meinem Stadtbüro in Bayern registriert. Sollte ich in Anbetracht dessen immer noch Bayern als Steuernummer wählen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.
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 Bitte beachten Sie auch, dass meine elektronische Lohnbescheinigung bei Elster vom Finanzamt meiner Arbeitsstadt übermittelt wird.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.
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 Du wirst ja wohl wissen, wo dein Erstwohnsitz ist. Danach richtet sich das zuständige Finanzamt.Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
 Danke!Eigentlich bin ich in meine Arbeitsstadt gezogen, aber ich habe meine Adresse in Bayern in meinem Stadtbüro in Bayern registriert. Sollte ich in Anbetracht dessen immer noch Bayern als Steuernummer wählen?
 
 Natürlich übermittelt dein Arbeitgeber an sein zuständiges Betriebsstättenfinanzamt. Soll er die LStB einzeln an all die Finanzämter übermitteln, die für seine Arbeitnehmer zuständig sind?Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
 Bitte beachten Sie auch, dass meine elektronische Lohnbescheinigung bei Elster vom Finanzamt meiner Arbeitsstadt übermittelt wird.
 
 Es bleibt bei der Anwort aus Beitrag # 2.
 Punkt.
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