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    Steuernummer?

    Ich habe keine Steuernummer. Mein Zuhause ist in Bayern, aber ich arbeite derzeit in einem anderen Bundesland. Soll ich mich für Bayern entscheiden, um eine Steuernummer zu beantragen?

    #2
    Soll ich mich für Bayern entscheiden, um eine Steuernummer zu beantragen?
    Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.
      Danke!Eigentlich bin ich in meine Arbeitsstadt gezogen, aber ich habe meine Adresse in Bayern in meinem Stadtbüro in Bayern registriert. Sollte ich in Anbetracht dessen immer noch Bayern als Steuernummer wählen?

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz. Wenn der in Bayern ist, wählst du das zuständige Finanzamt in Bayern aus.
        Bitte beachten Sie auch, dass meine elektronische Lohnbescheinigung bei Elster vom Finanzamt meiner Arbeitsstadt übermittelt wird.

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          #5
          Zitat von taxmax Beitrag anzeigen

          Danke!Eigentlich bin ich in meine Arbeitsstadt gezogen, aber ich habe meine Adresse in Bayern in meinem Stadtbüro in Bayern registriert. Sollte ich in Anbetracht dessen immer noch Bayern als Steuernummer wählen?
          Du wirst ja wohl wissen, wo dein Erstwohnsitz ist. Danach richtet sich das zuständige Finanzamt.​

          Zitat von taxmax Beitrag anzeigen

          Bitte beachten Sie auch, dass meine elektronische Lohnbescheinigung bei Elster vom Finanzamt meiner Arbeitsstadt übermittelt wird.
          Natürlich übermittelt dein Arbeitgeber an sein zuständiges Betriebsstättenfinanzamt. Soll er die LStB einzeln an all die Finanzämter übermitteln, die für seine Arbeitnehmer zuständig sind?

          Es bleibt bei der Anwort aus Beitrag # 2.
          Punkt.

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