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    #31
    Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
    Ich habe einige Geräte für meine Arbeit gekauft. Ich habe auch Geld für andere berufliche Zwecke wie Geschäftsreisen ausgegeben. Welche Formulare muss ich ausfüllen, um meine Steuern zurückzubekommen?Ist die Frist für die Einreichung der Belege von 2024 der nächste Donnerstag(Juli 31)?Danke​​
    Werbungskosten kommen in die Anlage N.

    Es ändert sich bei dir zwar jede Woche, was du uns erzählst, zuletzt hast du aber noch behauptet, es wäre gar keine Lohnsteuer einbehalten worden. Wie dir schon mehrfach gesagt wurde, kann man keine Steuern zurück bekommen, die nie gezahlt bzw. einbehalten wurden.

    So langsam komme ich mir von dir nur noch veralbert vor.

    Der 31.7. ist die Frist für Pflichtveranlagungen. Ob das auf dich zutriffst, darfst du gerne selbst prüfen.

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      #32
      Zitat von multi Beitrag anzeigen

      Werbungskosten kommen in die Anlage N.

      Es ändert sich bei dir zwar jede Woche, was du uns erzählst, zuletzt hast du aber noch behauptet, es wäre gar keine Lohnsteuer einbehalten worden. Wie dir schon mehrfach gesagt wurde, kann man keine Steuern zurück bekommen, die nie gezahlt bzw. einbehalten wurden.

      So langsam komme ich mir von dir nur noch veralbert vor.

      Der 31.7. ist die Frist für Pflichtveranlagungen. Ob das auf dich zutriffst, darfst du gerne selbst prüfen.
      Natürlich nicht!Vor kurzem habe ich gehört, dass ich die Steuer meiner gekauften Arbeitsmittel zurückbekommen kann.

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        #33
        Zitat von taxmax Beitrag anzeigen

        Natürlich nicht!Vor kurzem habe ich gehört, dass ich die Steuer meiner gekauften Arbeitsmittel zurückbekommen kann.
        Was ist denn die Steuer der gekauften Arbeitsmittel?

        Meinst du die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer)?

        Wenn du selbstständig bist UND kein Kleinunternehmer, kannst du die Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung angeben und bekommst sie erstattet/verrechnet mit der eingenommenen Umsatzsteuer.

        Du bist aber angestellt. Da gibt's die Vorsteuer nicht zurück.



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          #34
          Hallo mir fehlen die Angaben da ich in der Türkei lebe und ELSTER nicht geht.Also ich kann VaST nutzen.Wer hat da einen guten Hinweis???

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            #35
            Hallo,

            eigenes Problem gleich eigener Thread.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #36
              Hallo taxmax,

              ich hab‘ jetzt noch einen anderen Thread von dir gesehen.

              Dir fehlt es an einfachstem Grundwissen, und ich vermute, dass Deutsch auch nicht deine Muttersprache ist.
              Lass‘ dir bitte von jemandem helfen der sich damit auskennt, alleine schaffst du das meiner Meinung nach nicht.

              Und die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 läuft am 31.07.2025 ab.
              Da musst Du Dich jetzt etwas beeilen.​
              Das stimmt übrigens nicht unbedingt, obwohl man es gerade täglich in der Fernsehwerbung gesagt bekommt.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #37
                Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

                Was ist denn die Steuer der gekauften Arbeitsmittel?

                Meinst du die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer)?

                Wenn du selbstständig bist UND kein Kleinunternehmer, kannst du die Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung angeben und bekommst sie erstattet/verrechnet mit der eingenommenen Umsatzsteuer.

                Du bist aber angestellt. Da gibt's die Vorsteuer nicht zurück.


                Danke!Ich bin als studentische Hilfskraft (HiWi) an einer anderen Universität in einem anderen Bundesland angestellt, komme aber manchmal an meine Hauptuniversität zurück, zum Beispiel für Prüfungen. Kann ich die genannten Reisekosten in das Feld im Abschnitt Schulung von Anhang N eintragen?

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                  #38
                  Hallo,

                  ich hab‘ deine beiden Threads mal zusammengeführt (ist aber vielleicht etwas durcheinander, das Forum sortiert einfach chronologisch).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #39
                    Zitat von taxmax Beitrag anzeigen

                    Danke!Ich bin als studentische Hilfskraft (HiWi) an einer anderen Universität in einem anderen Bundesland angestellt, komme aber manchmal an meine Hauptuniversität zurück, zum Beispiel für Prüfungen. Kann ich die genannten Reisekosten in das Feld im Abschnitt Schulung von Anhang N eintragen?
                    Nur dann, wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen der steuerlichen Voraussetzungen handelt. Ich rate einfach mal: NEIN!

                    Hingegen sollten die Reisekosten zu Prüfungen Ausbildungskosten sein, die aber bekanntlich Sonderausgaben sind.

                    Wann begreifst du eigentlich, was wir dir schon in einem Dutzend Threads gesagt haben, nämlich dass du keine Steuern zurück bekommst wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde?

                    Du verschwendest mit hoher Wahrscheinlichkeit Zeit. Nicht nur deine, was uns noch egal sein kann, sondern ganz sicher unsere.

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                      #40
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Nur dann, wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen der steuerlichen Voraussetzungen handelt. Ich rate einfach mal: NEIN!

                      Hingegen sollten die Reisekosten zu Prüfungen Ausbildungskosten sein, die aber bekanntlich Sonderausgaben sind.

                      Wann begreifst du eigentlich, was wir dir schon in einem Dutzend Threads gesagt haben, nämlich dass du keine Steuern zurück bekommst wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde?

                      Du verschwendest mit hoher Wahrscheinlichkeit Zeit. Nicht nur deine, was uns noch egal sein kann, sondern ganz sicher unsere.
                      Meinen Sie, ich kann nicht einmal die Steuer zurückbekommen, die im Preis der Ausrüstung enthalten ist, die ich für meine Arbeit gekauft habe, nur weil ich keine Einkommenssteuer gezahlt habe?

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                        #41
                        "Meinen Sie, ich kann nicht einmal die Steuer zurückbekommen, die im Preis der Ausrüstung enthalten ist, die ich für meine Arbeit gekauft habe, nur weil ich keine Einkommenssteuer gezahlt habe?"

                        Die Vorsteuer in Arbeitsmitteln bekommen noch nicht einmal die zurück, die Lohnsteuer/Einkommensteuer zahlen und nicht selbstständig sind.

                        taxmax, was soll die Frage? Hast du die Antwort oben, für die du dich bedankt hast, gar nicht verstanden?

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                          #42
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Nur dann, wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen der steuerlichen Voraussetzungen handelt. Ich rate einfach mal: NEIN!

                          Hingegen sollten die Reisekosten zu Prüfungen Ausbildungskosten sein, die aber bekanntlich Sonderausgaben sind.

                          Wann begreifst du eigentlich, was wir dir schon in einem Dutzend Threads gesagt haben, nämlich dass du keine Steuern zurück bekommst wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde?

                          Du verschwendest mit hoher Wahrscheinlichkeit Zeit. Nicht nur deine, was uns noch egal sein kann, sondern ganz sicher unsere.
                          Ich denke, es wird keine negativen Konsequenzen haben, wenn ich die Formulare für die Steuererklärung einreiche. Richtig?

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                            #43
                            Hallo,

                            du meinst die 19% Mehrwertsteuer, ja?
                            Die bekommt man als Privatperson eigentlich nie zurück.

                            Nochmal die Frage: Hast du bzw. dein Arbeitgeber für dich überhaupt Lohnsteuern bezahlt? Nur die kann es zurückgeben.

                            Und wenn du insgesamt Verlust gemacht hast (=Kosten höher als das Einkommen) dann könnte ein Verlustvortrag möglich sein. Versprich dir aber nicht zu viel davon, meist bringt das kaum etwas.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              du meinst die 19% Mehrwertsteuer, ja?
                              Die bekommt man als Privatperson eigentlich nie zurück.

                              Nochmal die Frage: Hast du bzw. dein Arbeitgeber für dich überhaupt Lohnsteuern bezahlt? Nur die kann es zurückgeben.

                              Und wenn du insgesamt Verlust gemacht hast (=Kosten höher als das Einkommen) dann könnte ein Verlustvortrag möglich sein. Versprich dir aber nicht zu viel davon, meist bringt das kaum etwas.

                              Stefan
                              Danke!Ich erinnere mich, dass mein alter Kollege die Quittung seines Geschäftsessens für die Steuererklärung aufbewahrt hat. Ich würde gerne meine Chance versuchen. Wird es negative Konsequenzen geben, wenn ich die Formulare abschicke?

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                                #45
                                Zitat von taxmax Beitrag anzeigen

                                Danke!Ich erinnere mich, dass mein alter Kollege die Quittung seines Geschäftsessens für die Steuererklärung aufbewahrt hat.
                                Ja, und? Hat er damit irgendwas machen können? Ist die Quittung steuersenkend wirksam geworden? Hatte der Kollege die gleichen Voraussetzungen wie du in deiner Steuererklärung?

                                Belege sammeln ist sicherlich sinnvoll - ob sie einsetzbar sind, ist eine ganz andere Frage.

                                Hast du inzwischen mal nachgesehen, ob von deinem Gehalt Lohnsteuer einbehalten wurde?
                                Wenn nichts einbehalten wurde, gibt's auch keine Erstattung. Aber das weißt du ja schon, wenn du nicht nur Fragen stellst, sondern auch die Antworten liest UND verstehst.

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