Zitat von taxmax
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Hingegen kommen Beiträge zur RV in die Anlage Vorsorgeaufwand. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurden sie dahin schon übernommen.
Du musst jetzt ganz tapfer sein: Auf keinen, wirklich gar keinen Fall erstattet dir das FA im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Rentenversicherung.
Wir fragen nicht aus Langeweile, welchen Zweck es verfolgt, dass du überhaupt eine Steuererklärung abgeben willst.


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