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Nachzahlung laut Elster trotz Steuerklasse 1 und keinerlei Besonderheiten

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    Nachzahlung laut Elster trotz Steuerklasse 1 und keinerlei Besonderheiten



    ich verstehe nicht wieso es eine Nachzahlung geben soll und mein Arbeitgeber (großer deutschter Konzern) die Steuer nicht richtig in 2024 abgeführt haben soll.
    Ich habe meine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mal vor paar Jahren auf Selbstzahler umgestellt - hatte andere Gründe daher nicht wundern, dass beim AG keine Beträge abgeführt werden.
    Sonst gibt es keine Interessanten Positionen: Keine Werbungskosten, keine Sonderausgaben (außer die typischen 36 Euro)

    Laut Elster käme eine Nachzahlung i.H.v. ca. 208 EURO zustande. Wie kann das sein?


    Weitere Daten siehe Screenshots der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung​


    und der übermittelten Pflegeversicherung und Krankenversicherung
    ​​image.png
    image.png​​​

    #2
    Ich kenne deine persoenlichen Daten nicht (z.B. Alter, zu versteuerndes Einkommen), aber ich habe mal als Geburtsjahr 1970 angenommen und das zu versteuernde Einkommen duerfte bei ca. 113600 Euro liegen. Unter diesen Annahmen komme unfaehr auf den Betrag der Einkommensteuer des AG, aber ziemlich genau um die von dir genannte Differenz bei dem Solitaritaetszuschlag. Vielleicht hat da dein AG nicht korrekt berechnet? Wie gesagt, alles nur Spekulation um nur einen ersten Gedanken zu formulieren.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo,
      bei der Einkommensteuererklärung spielt die Steuerklasse dann keine Rolle mehr und die Steuer wird über die realen Zahlen ermittelt.
      Und da kann es dann zu Nachzahlungen (und Erstattungen) kommen.
      Aber das kannst Du ja selbst ganz leicht prüfen.
      Du hast das zu versteuernde Einkommen und in der Einkommensteuertabelle kannst Du dann sehen was Du zahlen musst. Wass Du gezahlt hast hast Du ja über die Bescheinigungen.
      Gruß Klaus

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        #4
        Mir scheint der LSt-Abzug ganz gut zu passen, beim Soli sehe ich aber eine deutliche Abweichung. Es sei denn, auf der Lohnsteuerkarte steht was zu KFB drauf, dann würde der Soli besser hinkommen.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Mir scheint der LSt-Abzug ganz gut zu passen, beim Soli sehe ich aber eine deutliche Abweichung. Es sei denn, auf der Lohnsteuerkarte steht was zu KFB drauf, dann würde der Soli besser hinkommen.
          Hallo,

          ja laut Elster würde die Einkommenssteuer fast exakt passen nur der Soli ergibt fast dei genannte Abweichung. Ich war das ganze Jahr voll bei dem AG beschäftigt.

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            #6
            Was mich jetzt mehr wundert: Wieso entspricht der Soli-Betrag von meinen AG nicht 5,5% der einbehaltenen Lohnsteuer

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              #7
              Gibt's jetzt Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte?

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Gibt's jetzt Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte?
                ja die gibt es. Eintragung ab März bis Dez. mit 0,5
                Zuletzt geändert von wtf; 22.07.2025, 00:09.

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                  #9
                  Und, hast Du ein Kind? Hast Du eine Anlage Kind angelegt?

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                    #10
                    habe ich bei den Screenshots nicht, da sich dann komplett andere Werte ergeben.
                    Sprich ich bekomme eine deutliche Steuererstattung aufgrund des Kinderfreibetrages.
                    Ich dachte ohne Anlage Kind müsste ich auf die gliechen Werte wie mein AG kommen.
                    Bei der Einkommenssteuer ist dies bis auf 3 Euro auch der Fall. Nur Soli weicht ca. 200eur ab.

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                      #11
                      Zitat von wtf Beitrag anzeigen
                      Nur Soli weicht ca. 200eur ab
                      Weil sich beim unterjährigen Lohnsteuereinbehalt die Kinder nur beim Soli auswirken, nicht bei der Steuer selbst. Also solltest Du die Anlage Kind jetzt anlegen

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                        #12
                        ja für die Steuererklärung hatte ich das eh vor, da ich mir dachte dass der Freibetrag deutlich besser ist als das Kindergeld.
                        Wie gesagt es ging mir nur darum die LST und den Soli von meinem AG zu verstehen und wieso es abweicht wenn mman die gleichen Einkommenswerte in Elster eingibt - ohne Anlage Kind.

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                          #13
                          Hochoriginell

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                            #14
                            Hallo,

                            ja, finde ich auch.

                            Da hat jemand sein Kind indirekt in der Lohnabrechnung (Kinderfreibetrag), lässt das in der Steuerberechnung aber erstmal weg - und wundert sich dann über das abweichende Ergebnis.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ja, finde ich auch.

                              Da hat jemand sein Kind indirekt in der Lohnabrechnung (Kinderfreibetrag), lässt das in der Steuerberechnung aber erstmal weg - und wundert sich dann über das abweichende Ergebnis.

                              Stefan
                              Vll erst nachdenken bevor man einfach ohne Sinn und Mehrwert für den Thread kommentiert. Ja ich wundere mich über die Abweichung, erkläre doch einfach wieso die Elster-Einkommenssteuer Berechnung fast auf den Euro genau ohne Anlage Kind mit der LSt-Bescheigung von meinem Arbeitgeber passt aber der Solibeitrag um die 200 EURO abweicht?

                              Wenn man die Anlage Kind hinzunimmt, dann passt natürlich beides nicht mehr und es gibt eine größere Steuererstattung wegen dem Kinderfreibetrag.

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