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Steuerberechnung - ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Steuerberechnung - ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo,

    ich kann eine Steuerberechnung machen, aber er rechnet mir nicht den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit ein. Ein Foto mit dem Hinweis habe ich angehängt.

    Die Fakten:
    - Ich war 2024 Steuerklasse 5. Ich dachte erst es geht nur mit der 2, habe aber beim zuständigen Finanzamt angerufen, daran liegt es wohl nicht.
    - Bin noch verheiratet.
    - Von Januar 24 bis Mitte Februar 24 hat Kindsvater in der gemeinsamen Wohnung gelebt.
    - habe dann von Mitte Februar 24 bis Ende des Jahres 24 mit 2 Kindern alleine gelebt.
    - kinder sind 6 und 10 jahre alt.
    - mache einzelveranlagung.
    - Zeile 44 und 45: ganzes Jahr angegeben
    - zeile 46 und 47, nein,keine weiteren angaben gemacht
    - Zeile 48 und 49 nichts angegeben
    - Zeile 50: keine angabe ausgewählt

    Was mache ich falsch? Oder wo könnte ich noch was falsch eingegeben haben.

    Oder soll ich, da die prüfung ja durch geht, den antrag einfach so wegschicken? In der hoffnung, dass das Finanzamt den Entlastungsbetrag berechnet.

    habe schon das ganze Forum durchforstet, aber nichts dazu gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Danke und viele grüße
    HE1418
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    #2
    Beziehen sich die Zeilennummern auf die Anlage Kind?

    Hast Du die Zeile Dauernd getrennt lebend seit dem in Zeile 18 des Hauptvordrucks ausgefüllt?

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      #3
      Der Vater hat ja offenbar im Januar und Februar noch mit Dir im Haushalt gewohnt. Du hast aber angegeben, dass keine weitere volljährige Person im Haushalt gelebt hat.

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        #4
        Zunächst mal hoffe ich, dass Du die Durchführung einer Einzelveranlagung für 2024 gut überlegt mit Deinem Noch-Ehemann abgesprochen hast. Das wird nämlich höchstwahrscheinlich dazu führen, dass Du eine Steuererstattung bekommst, er aber nachzahlen muss - mit entsprechenden Konsequenzen beim Unterhalt für die Kinder (sein Einkommen wird dadurch ja niedriger).
        2024 ist das letzte Jahr, wo ihr eine gemeinsame Veranlagung machen könnt - über die Aufteilung einer Steuererstattung müsst Ihr Euch dann einigen.

        Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst Du monatsgenau für die Zeit bekommen, wo außer Dir und den Kindern kein weiterer Erwachsener im Haushalt gelebt hat. Deswegen müssen hier auch genaue Angaben zu den Zeiten gemacht werden. Einzelheiten findest Du hier.

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          #5
          Hallo L.e.Fant
          zu deinem 1. Post.
          Ja, bezieht sich auf Anlage Kind.
          Zeile 18 im Hauptvordruck habe ich mit dem Trennungsdatum und oben drüber mit dem Ehedatum gefüllt.

          Bzgl. deines 2. Posts - das teste ich jetzt mal.
          LG

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            #6
            Hallo L.E Fant,
            habe jetzt mal bei beiden Kindern in Zeile 46 in Anlage kind, ja mit dem Datum eingetragen.
            Es ist leider immer noch das gleiche Fehlerbild.
            aber danke dir trotzdem sehr.
            ​​sehr.
            lg

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              #7
              Hallo Telepeter,
              Danke für den Link​.
              werde mir das Dokument mal durchlesen.
              Vg

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