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Immobilie in Erbengem.: Reparaturkosten steuerlich nur 1 Person zuordnen

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    Immobilie in Erbengem.: Reparaturkosten steuerlich nur 1 Person zuordnen

    Guten Tag,

    ich bilde mit meinen zwei Geschwistern eine Erbengemeinschaft. Wir vermieten ein Haus. Grundsätzlich werden die Mieteinnahmen zu gleichen Teilen, also zu je 1/3, aufgeteilt. Reparaturen werden gemeinschaftlich getragen.
    In einem Sonderfall habe ich die Kosten einer Reparatur allein getragen. In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung", die ich über Elster ausfülle, möchte ich diese Reparaturkosten so darstellen, dass sie nur mir steuerlich angerechnet werden. Dies war zu Zeiten der grünen Papierformulare möglich, für Elster bräuchte ich Hilfe, was ich wo eintragen muss.

    Viele Grüße
    Heinrich

    #2
    Dann muss in der Anlage FE1 für diesen Betrag nicht Zeile 58 sondern 59 befüllt werden. Ob das reicht, weiß ich jetzt nicht auswendig.

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      #3
      Dann muss in der Anlage FE1 für diesen Betrag nicht Zeile 58 sondern 59 befüllt werden.
      Meiner Meinung nach macht man das besser über Sonderwerbungskosten (Zeilen 61 und 122 der Anlage FE 1)

      Da dort ein Saldo erwartet wird, muss ein Minuszeichen vorangestellt werden. In der Anlage V darf die Reparatur nicht erfasst werden.

      Warum ein Beteiligter die Kosten allein getragen hat, wird man dem Finanzamt wahrscheinlich erläutern müssen, das ist ja nicht üblich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielleicht ist es einfacher, sich die anderen 2/3 außerhalb der Steuererklärung erstatten zu lassen.

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          #5
          Danke für die Hilfestellugen!
          Den negativen Saldo in den Zeilen 61 und 122 der Anlage FE1 habe ich eingetragen und in Anlage V den Betrag herausgenommen. Allerdings fehlt nun für die Bearbeitung meiner Erklärung im Finanzamt die Information, worum es sich bei dem Betrag handelt. In Anlage V wurde das erläutert mit Vorgang und Rechnungsdatum. Gibt es noch etwas, was abgeändert werden muss? Sollte ich warten bis eine Anfrage zur Klärung vom Finanzamt kommt?

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            #6
            Allerdings fehlt nun für die Bearbeitung meiner Erklärung im Finanzamt die Information, worum es sich bei dem Betrag handelt.
            In Anlage V wurde das erläutert mit Vorgang und Rechnungsdatum.
            Das kannst du nur unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck erläutern. Unser Finanzamt hat mir bei der letzten Erklärung, die ich für

            eine Erbengemeinschaft eingereicht habe, sogar ausdrücklich empfohlen, Besonderheiten in diesem Abschnitt anzugeben.

            Die Sachbearbeiterin hat mir damals am Telefon gesagt, die ESt 1 B würden sowieso zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es besteht hier im Forum keine einheitliche Meinung, ob Sonderwerbungskosten nur in der FE1 oder auch in den Anlage V (mit entsprechender Erläuterungsmöglichkeit im Textfeld) angegeben werden sollen. In dem Steuerbüro, in dem ich früher diese Fälle mit Papierformularen bearbeitet habe, war die zweite Variante üblich und wurde vom Finanzamt so akzeptiert. Natürlich muss man dann diese Position bei der auf die Beteiligten nach Schlüssel aufzuteilenden Summe herausnehmen.

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