Guten Tag,
ich bilde mit meinen zwei Geschwistern eine Erbengemeinschaft. Wir vermieten ein Haus. Grundsätzlich werden die Mieteinnahmen zu gleichen Teilen, also zu je 1/3, aufgeteilt. Reparaturen werden gemeinschaftlich getragen.
In einem Sonderfall habe ich die Kosten einer Reparatur allein getragen. In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung", die ich über Elster ausfülle, möchte ich diese Reparaturkosten so darstellen, dass sie nur mir steuerlich angerechnet werden. Dies war zu Zeiten der grünen Papierformulare möglich, für Elster bräuchte ich Hilfe, was ich wo eintragen muss.
Viele Grüße
Heinrich
ich bilde mit meinen zwei Geschwistern eine Erbengemeinschaft. Wir vermieten ein Haus. Grundsätzlich werden die Mieteinnahmen zu gleichen Teilen, also zu je 1/3, aufgeteilt. Reparaturen werden gemeinschaftlich getragen.
In einem Sonderfall habe ich die Kosten einer Reparatur allein getragen. In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung", die ich über Elster ausfülle, möchte ich diese Reparaturkosten so darstellen, dass sie nur mir steuerlich angerechnet werden. Dies war zu Zeiten der grünen Papierformulare möglich, für Elster bräuchte ich Hilfe, was ich wo eintragen muss.
Viele Grüße
Heinrich
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