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EÜR Zeile 71 Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten Privatauto

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    EÜR Zeile 71 Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten Privatauto

    Ich verstehe die ganze Logik nicht, die das Eintragen der Geltendmachung für ein paar gefahrener Kilometer so kompliziert machen.
    Ich bringe doch nicht mein Auto in das Unternehmen ein, wenn ich damit einige Kilometer fahre. Ich bringe ja auch nicht die Strassenbahn in meinen Betrieb ein, wenn ich eine Fahrkarte absetze.

    Wenn ich also 350 Kilometer je 0,3 Euro ansetze und 105 Euro in die Zeile 71 einsetze, dann meckert die Prüfung. Ja ich habe inzwischen mitbekommen wie ich die Fehlermeldung beseitige, aber ich möchte verstehen was das ganze soll.

    Was passiert wenn ich diesen Betrag an andere Stelle als "Einlage" eingeben muss.
    Was passiert mit dieser "Einlage" denn in Zukunft. Ich würde sagen es passiert nichts damit, also wieso ist diese "Einlage" überhaupt relevant. Eine Einlage müsste wenn sie ein Wert darstellt, nach meiner Vorstellung auch irgendwo im Betriebsvermögen vorhanden sein.
    Das ergibt für mich einfach alles überhaupt keinen Sinn, ist vielleicht auch zu viel verlangt etwas zu verstehen.​

    #2
    Naja, irgendwo muss das Geld ja herkommen. Also wenn dein Unternehmen dir 105 Euro für Fahrten mit dem Privatauto auszahlt, musst du das ja vorher einbezahlt haben - Geld entsteht ja nicht von selbst.

    Anschaulich wird das, wenn man ein Geschäftskonto hat. Wenn man vom Geschäftskonto einem Angestellten (oder hier auch dem Inhaber) 105 Euro für seine Dienstfahrten überweist, muss der Inhaber die 105 Euro vorher drauf eingezahlt haben.

    Mit Bilanzierung statt EÜR würde sich das zwingend ergeben, weil sonst der Bankkontostand nicht stimmen würde

    Warum man überhaupt Einlagen und Entnahmen angeben muss? Damit prüft das Finanzamt, ob du mehr entnimmst als du Gewinn gemacht hast - was relevant ist, wenn du Dispozinsen als Betriebsausgabe absetzen willst. Sonst könntest du bei 100 Euro Gewinn mal eben 10.000 Euro aus deiner Firma rausnehmen (=vom Geschäftskonto abheben) und die Dispozinsen als Betriebsausgabe absetzen: No Go!

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      #3
      Warum das aber in einer EÜR so sein muss erschliesst sich mir nicht, bin auch nicht der Einzige der sich darüber wundert. Aber trotzdem vielen Dank für den Erklärungsversuch!

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        #4
        Warum das aber in einer EÜR so sein muss erschliesst sich mir nicht, bin auch nicht der Einzige der sich darüber wundert.
        Das resultiert aus den Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG. Die gingen ja ins Leere, wenn die Ergebnisse dem Finanzamt

        nicht mitgeteilt würden. Bei Einzelunternehmern erfolgt das in der EUR. Bei Personengesellschaften mit EÜR erfolgt das in der Feststellungserklärung.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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