Hallo ihr alle! Ich bräuchte dringend Hilfe bei meiner Steuererklärung. Zu meinem Thema wurden zwar schon einige Beiträge erstellt, allerdings sind die alles älter und helfen mit somit nicht....
Ich habe letztes Jahr eine Versicherung gekündigt und eine Bescheinigung der Versicherung bekommen mit negativem Betrag:
Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Die zu zahlenden Steuern wurden an das zuständige Finanzamt der Versicherung abgeführt.
Was mache ich nun damit? Muss ich das in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben? Ich habe es in Zeile 7 ohne Vorzeichen versucht, kriege aber nur Fehlermeldungen.... In Zeile 12 ohne Vorzeichen nicht. Allerdings ergibt diese Zeile für mich irgendwie keinen Sinn.
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!
Ich habe letztes Jahr eine Versicherung gekündigt und eine Bescheinigung der Versicherung bekommen mit negativem Betrag:
Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Die zu zahlenden Steuern wurden an das zuständige Finanzamt der Versicherung abgeführt.
Was mache ich nun damit? Muss ich das in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben? Ich habe es in Zeile 7 ohne Vorzeichen versucht, kriege aber nur Fehlermeldungen.... In Zeile 12 ohne Vorzeichen nicht. Allerdings ergibt diese Zeile für mich irgendwie keinen Sinn.
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!
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