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    § 43 EStG

    Hallo ihr alle! Ich bräuchte dringend Hilfe bei meiner Steuererklärung. Zu meinem Thema wurden zwar schon einige Beiträge erstellt, allerdings sind die alles älter und helfen mit somit nicht....

    Ich habe letztes Jahr eine Versicherung gekündigt und eine Bescheinigung der Versicherung bekommen mit negativem Betrag:
    Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Die zu zahlenden Steuern wurden an das zuständige Finanzamt der Versicherung abgeführt.

    Was mache ich nun damit? Muss ich das in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben? Ich habe es in Zeile 7 ohne Vorzeichen versucht, kriege aber nur Fehlermeldungen.... In Zeile 12 ohne Vorzeichen nicht. Allerdings ergibt diese Zeile für mich irgendwie keinen Sinn.

    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!

    #2
    Wenn du bei "Mein ELSTER" den Bescheinigungsabruf nutzt, sollte es an der richtigen Stelle eingetragen werden.
    Ansonsten würde ich es mit Zeile 12 versuchen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo,

      echt, der Bescheinigungsabruf füllt auch die Anlage KAP? Kenne ich so nicht - mag aber trotzdem sein.

      Und warum Zeile 12? Es ist doch kein Verlust (???).

      Zugegeben, der „negative Betrag“ stört mich auch. Aber wenn Steuern abgeführt wurden dann muss es eigentlich ein Gewinn gewesen sein.
      Wenn Gewinn, dann Zeile 7 und 37ff denke ich.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo! Erstmal vielen Dank für die Antworten!
        Irgendwie bekomme ich das nicht hin.... Ich habe durch dir Kündigung meiner Versicherung ja einen Betrag x, mein angespartes Kapital, bekommen. Zusätzlich dazu ein Schreiben mit den Infos oben mit dem negativem Betrag.
        Wenn ich diesen negativen Betrag ohne Vorzeichen in Zeile 7 eintrage, akzeptiert elster das nur in Verbindung mit einem Häkchen in mindestens Zeile 4. Danach kommt zwar kein Fehler mehr, aber der Hinweis, dass noch Eintragungen zu den entsprechenden Steuerabzugsbeträgen (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc.), fehlen. Diese Angaben habe ich jedoch gar nicht und kann so gar nichts in Zeile 37ff eintragen... Und nun?
        LG

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          #5
          Hallo,

          du schreibst aber doch „Die zu zahlenden Steuern wurden an das zuständige Finanzamt der Versicherung abgeführt.​“
          Hast du dazu keine weiteren Informationen? Es muss doch auch sowas wie eine Endabrechnung geben.

          Einen Antrag musst du aber natürlich stellen, entweder Zeile 4 (dann musst du aber auch alle anderen Kapitalerträge angeben), oder Zeile 5 (dann von den anderen nur Zeile 17).

          Warum willst du denn überhaupt erklären?
          Standardfälle von/bei inländischen Banken sind nämlich häufig schon komplett erledigt, da muss man dann gar nichts mehr machen.

          Hast du vielleicht den Sparer-Pauschbetrag (1000 Euro pro Person) noch nicht aufgebraucht?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Aber wenn Steuern abgeführt wurden dann muss es eigentlich ein Gewinn gewesen sein.
            Die Passage im Schreiben der Versicherung zur Steuerabführung besagt m. E. nicht, dass tatsächlich Steuern abgeführt wurden.

            Das ist insgesamt floskelhaft.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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