Ich mache seit einigen Jahren meine ESt-Erklärung mit Mein Elster. Ich fülle die Vorjahresdaten ein und mache den Bescheinigungsabruf.
Für 2024 lief es leicht andes: Meine Vorjahresdaten und Bescheinigungen wurden in einem Schritt übernommen, ohne dass ich die Bescheinigungen für mich und die Ehefrau hierfür eigens abrufen musste.
In der Anlage R-AV erlebte ich bei der Überprüfung zweier Renten der betrieblichen Altersversorgung eine unangenehme Überraschung, s. beigefügten Screenshot.
grafik.png
Bei der Rente Nr. 1 ist die erste Angabe (gem. Nr. 1 der Leistungsmitteilung) aus dem Vorjahr übernommen und die zweite Angabe aus Bescheinigungen. Bei Rente Nr. 2 ist es umgekehrt. Zudem stammt bei Rente 1 die Vorjahreszahl von der Rente Nr. 2, und bei Rente Nr. 2 stammt die Vorjahreszahl von Rente Nr. 1.
An ein derartiges Problem in den Vorjahren kann ich mich nicht erinnern. Bei den Vorsorgeaufwendungen trat ein derartiges Problem nicht auf.
Hat jemand aus der Runde schon ähnliches festgestellt oder gehört?
Für 2024 lief es leicht andes: Meine Vorjahresdaten und Bescheinigungen wurden in einem Schritt übernommen, ohne dass ich die Bescheinigungen für mich und die Ehefrau hierfür eigens abrufen musste.
In der Anlage R-AV erlebte ich bei der Überprüfung zweier Renten der betrieblichen Altersversorgung eine unangenehme Überraschung, s. beigefügten Screenshot.
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Bei der Rente Nr. 1 ist die erste Angabe (gem. Nr. 1 der Leistungsmitteilung) aus dem Vorjahr übernommen und die zweite Angabe aus Bescheinigungen. Bei Rente Nr. 2 ist es umgekehrt. Zudem stammt bei Rente 1 die Vorjahreszahl von der Rente Nr. 2, und bei Rente Nr. 2 stammt die Vorjahreszahl von Rente Nr. 1.
An ein derartiges Problem in den Vorjahren kann ich mich nicht erinnern. Bei den Vorsorgeaufwendungen trat ein derartiges Problem nicht auf.
Hat jemand aus der Runde schon ähnliches festgestellt oder gehört?
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