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Bescheinigungsabruf und Vorjahresdatenübernahme: Angaben bei 2 Renten vermischt

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    Bescheinigungsabruf und Vorjahresdatenübernahme: Angaben bei 2 Renten vermischt

    Ich mache seit einigen Jahren meine ESt-Erklärung mit Mein Elster. Ich fülle die Vorjahresdaten ein und mache den Bescheinigungsabruf.
    Für 2024 lief es leicht andes: Meine Vorjahresdaten und Bescheinigungen wurden in einem Schritt übernommen, ohne dass ich die Bescheinigungen für mich und die Ehefrau hierfür eigens abrufen musste.

    In der Anlage R-AV erlebte ich bei der Überprüfung zweier Renten der betrieblichen Altersversorgung eine unangenehme Überraschung, s. beigefügten Screenshot.

    grafik.png
    Bei der Rente Nr. 1 ist die erste Angabe (gem. Nr. 1 der Leistungsmitteilung) aus dem Vorjahr übernommen und die zweite Angabe aus Bescheinigungen. Bei Rente Nr. 2 ist es umgekehrt. Zudem stammt bei Rente 1 die Vorjahreszahl von der Rente Nr. 2, und bei Rente Nr. 2 stammt die Vorjahreszahl von Rente Nr. 1.

    An ein derartiges Problem in den Vorjahren kann ich mich nicht erinnern. Bei den Vorsorgeaufwendungen trat ein derartiges Problem nicht auf.

    Hat jemand aus der Runde schon ähnliches festgestellt oder gehört?

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    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Hat jemand aus der Runde schon ähnliches festgestellt oder gehört?
    Bei uns gab es in der Anlage R-AV / bAV bei meiner Frau beim neuen Bescheinigungsabruf ebenfalls eine Doppelerfassung, wobei die Ausgangserklärung

    teilweise manuell erstellt worden war. Ob das in Zukunft häufiger auftritt, kann ich allerdings nicht beurteilen. Möglicherweise ist es nur ein Übergangsproblem.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Man wird immer übertprüfen müssen, was die Maschine da übernimmt, verlassen kann man sich da nur bedingt.

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        #4
        Kloebi, Charlie24 : Zum Glück gab es im Forum mehrfach Hinweise, dass die abgerufenen Bescheinigungsdaten und die übernommenen Vorjahresddaten überprüft werden sollten. Danke für eure Rückmeldung.

        Programmiertechnisch sollte es so aussehen, dass bei der Bescheinigungsübernahme für eine Rente 1, Rente 2, ..., unbedingt je Rente die Felder mit den Vorjahresdaten gelöscht bzw. auf Null initialisiert werden müssen, um den beschriebenen Datenmischmasch zu vermeiden.

        Ich werde eine Meldung an hotline@elster.de erstellen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Ob man will oder nicht, es werden nun nach dem Update stets die verfuegbaren Daten uebernommen, was man auch bestaetigt bekommt:grafik.png

          Woher soll Elster denn auch wissen, welche Daten nicht mehr relevant sind? Schliesslich kann man doch mehrere Vertraege haben, oder? Aber man wird ja darauf hingewiesen, dass man die Angaben auf Aktualitaet zu ueberpruefen hat und die Angaben aus einer frueheren Abgabe veraltet sein koennen:grafik.png

          Leider funktioniert aber scheinbar die Anzeige der Symbole bei der Anlage R-AV nicht, bei mir werden jedenfalls keine angezeigt.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Woher soll Elster denn auch wissen, welche Daten nicht mehr relevant sind? Schliesslich kann man doch mehrere Vertraege haben, oder? Aber man wird ja darauf hingewiesen, dass man die Angaben auf Aktualitaet zu ueberpruefen hat und die Angaben aus einer frueheren Abgabe veraltet sein koennen:
            Jede Rente in Anlage R-AV ist wie schon beschrieben jeweils als eigenes Objekt einzeln aufgeführt als Rente 1, Rente 2, ... Da ist es ein völliges Unding, wenn bei einer Rente, z.B. Rente 1, die Daten zweier verschiedener Renten einfach zusammengemixt werden. Dann lieber keinen Bescheinigungsabruf, und man trägt es selbst ein. Wenn eine Rente per Bescheinigungsabruf mit neuen Daten frisch befüllt wird, dann ist die gleichzeitige Übernahme der Vorjahresdaten für diese Rente falsch und überflüssig.

            Programmiertechnisch sollte es so aussehen, dass bei der Bescheinigungsübernahme für eine Rente 1, Rente 2, ..., unbedingt je Rente die Felder mit den Vorjahresdaten gelöscht bzw. auf Null initialisiert werden müssen, um den beschriebenen Datenmischmasch zu vermeiden.
            Das ist eigentlich eine recht einfache Lösung, die den Datenmischmasch schnell beenden würde.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Das Löschen der Vorjahresdaten bzw. in unserem Fall der manuell erfassten Daten für 2024 ist bei der Riesterrente meiner Frau bei einem Eintrag unterblieben.

              In der Bescheinigung des Anbieters war die Rentenzahlung 2024 in einen Anteil aufgesplittet, der voll versteuert werden musste und einen Anteil, der nur mit

              dem Ertragsanteil versteuert werden musste. Warum das steuerrechtlich korrekt war, spielt jetzt keine Rolle. Ich hatte die beiden Beträge einfach nacheinander

              in die richtigen Zeilen der Anlage R-AV / bAV eingetragen, was auch fehlerfrei möglich war. Der neue Bescheinigungsabruf hat die Beträge separat unter 1. bzw.

              2 Eintrag erfasst, aber den zweiten Eintrag, den ich mit beim ersten Eintrag angegeben hatte, nicht gelöscht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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