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Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit und Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG?

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    Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit und Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG?

    Hallo,

    ich mache wie jedes Jahr (seit 10 Jahren) meine Steuererklärung mit Elster. Ich erhalten Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit. Nur kommt dieses Mal eine Zeile bei der Vorberechnung, die lautet:

    "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG". Das wir auf mein zu versteuerndes Einkommen angewendet. Wie kommt denn das?

    Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das findet doch nur Anwendung bei Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. oder? Ich habe doch keine derartigen Leistungen erhalten. Und auch meines Wissen nirgendwo eingetragen.

    Hat da jemand eine Idee?

    #2
    Ich habe doch keine derartigen Leistungen erhalten. Und auch meines Wissen nirgendwo eingetragen.
    Irgendwo steht da aber etwas drin. Einfach mal auf Seite 6 des Hauptvordrucks (Zeile 35) nachsehen, ebenso auf Seite 5 der Anlage N (Zeile 23).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie, danke für deine Reaktion.
      Tatsächlich gab es da einen Eintrag.
      Sehr weird ... wo auch immer der her kam.

      Kommentar

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