Hallo,
ich mache wie jedes Jahr (seit 10 Jahren) meine Steuererklärung mit Elster. Ich erhalten Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit. Nur kommt dieses Mal eine Zeile bei der Vorberechnung, die lautet:
"zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG". Das wir auf mein zu versteuerndes Einkommen angewendet. Wie kommt denn das?
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das findet doch nur Anwendung bei Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. oder? Ich habe doch keine derartigen Leistungen erhalten. Und auch meines Wissen nirgendwo eingetragen.
Hat da jemand eine Idee?
ich mache wie jedes Jahr (seit 10 Jahren) meine Steuererklärung mit Elster. Ich erhalten Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit. Nur kommt dieses Mal eine Zeile bei der Vorberechnung, die lautet:
"zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG". Das wir auf mein zu versteuerndes Einkommen angewendet. Wie kommt denn das?
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das findet doch nur Anwendung bei Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. oder? Ich habe doch keine derartigen Leistungen erhalten. Und auch meines Wissen nirgendwo eingetragen.
Hat da jemand eine Idee?
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