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Person A und B Verwechslung

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    Person A und B Verwechslung

    Hallo,

    inzwischen bin ich ziemlich weit in der Eingabe der Steuererklärung für meinen Gatten (Person A) und mich (Person B).
    Wir haben den Bescheinigungsabruf genutzt und wie erwartet gibt es für meinen Mann eine Anlage N und für mich gibt es eine selbst ausgefüllte Anlage G.

    Soweit alles ok - aber in der Vorab-Berechnung sind unsere Einkünfte getauscht! Das Brutto meines Mannes steht in den Einkünften der Ehefrau; er hat entsprechend meinen Gewinn zugewiesen bekommen. Die Lohnsteuerabzüge werden mir zugeordnet.

    Das könnte ziemlich uninteressant sein, weil wir zusammen veranlagt werden, wenn ich nicht den Steuerbescheid meiner Krankenkasse geben müsste, die damit die Beitragsberechnung 2024 prüft. Das Brutto meines Mannes weicht zwar nicht allzusehr von meinem Gewinn ab - aber es stimmt einfach nicht, wenn es für die Beitragsbemessung herangezogen wird. (Im Steuerbescheid werden die Einkünfte ja getrennt aufgeführt und die KK wird sich an den Einkünften von mir orientieren.)

    Hat jemand Erfahrung damit, ob im Steuerbescheid diese Verwechslung wieder verschwunden sein wird? Oder muss ich mich darauf vorbereiten einen Einspruch einzulegen? Oder gibt es einen Trick, mit dem ich die Verwechslung noch korrigieren kann?

    #2
    Soweit alles ok - aber in der Vorab-Berechnung sind unsere Einkünfte getauscht!
    Wirklich ? Bei uns ist alles korrekt zugeordnet. Schau dir mal die Versandvorschau an, ob da die Personen und Einkünfte richtig zugeordnet sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis!
      Ich war so sicher, dass A immer der Mann ist und B die Frau, dass ich offensichtlich nicht richtig hingeschaut habe.
      Tatsächlich ist es bei uns anders eingetragen - beim Namen steht jeweils: übernommen aus Bescheinigungen

      Welche Bescheinigungen regeln A und B?

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        #4
        Wer Person A bzw. der Ehemann ist, wird über die Namensangabe sowie die persönliche 11-stellige Identifikationsnummer -ID- geregelt und

        die Reihenfolge des Eintrags, ebenso verhält sich das bei der Ehefrau bzw. Person B. Anders als im wirklichen Leben kommt der Ehemann zuerst.

        Die Einträge der ID und der Personen erfolgen entweder manuell oder sie werden aus einem Profil übernommen oder sie wurden aus dem Vorjahr übernommen,

        was bei uns in der Regel der Fall ist. Ich habe aber unter Mein Profil auch ein passendes Profil eingerichtet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Da der Bescheinigungsabruf mit meinem vorherigen Zugang nicht geklappt hatte (*), hatte ich einen neuen Zugang gestartet über Elster Secure.
          Darüber habe ich auch den Bescheinigungsabruf hingekommen. "Natürlich" kann ich mit diesem neuen Benutzerkonto nicht auf vorherige Profile zurückgreifen. Bisher war finanzamts-ordentlich mein Mann die Person A.

          Habe ich das also selbst falsch angelegt, weil in unserer Ehe ich für die Steuerdinge zuständig bin. (Auszuschließen ist das nicht.)

          Was würde denn passieren, wenn ich die Zuordnungen noch ändere.? Wie ist es dann mit den eingelesenen Steuerbescheinigungen? Hängen die am Namen oder an A und B?




          (*) und ich nicht in der Lage war, die Hinweise zum dafür nötigen Zertifikat so umzusetzen, dass mir mit dem privaten Zertifikat oder dem "beruflichen" Zertifikat (**) möglich war, den Bescheinigungsabruf zu starten

          (**) mir gelingt es nicht, zu identifizieren , welcher Art diese Zertifikate sind. Das eine ist ein persönliches Zertifikat, das andere ein Organisationszertifikat. Aber auch mit dem persönlichen Zertifikat funktionierte der Bescheinigungsabruf nicht.

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            #6
            Zur letzten Frage zuerst: Bei einem Organisationszertifikat funktioniert der Bescheinigungsabruf nur bei Registrierung mit Sicherheitsstick,

            bei einem (alten) persönlichen Zertifikat auf die Steuernummer überhaupt nicht. Die konnten noch 2014 eingerichtet werden.

            Bei einem Zertifikat auf die Steuer-ID sieht man die Details der Registrierung in den Benutzerkontoinformationen. Rechts oben auf die Benutzerkonto-ID

            klicken, dann wird das angezeigt.

            In deinem Konto musst du dir unter Mein Profil die Rolle Person B zuweisen sowie deinen Mann als weitere Person erfassen und ihn deinem Profil mit

            der Rolle Person A zuordnen. Damit kannst du eine neue Erklärung starten und auch einen neuen Bescheinigungsabruf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Nun habe ich das mal geprüft.
              In der Anlage befinden sich zwei Screenshots mit der Verteilung A und B (Haushalt)
              und den Angaben, die in der Steuererklärung versendet würden.
              Da wird doch was vertauscht! Der Fehler liegt m.E. nicht in meinen Angaben!
              Angehängte Dateien

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                #8
                Aus den Screenshots lässt sich nur der Schluss ziehen, dass die Personen in der Steuererklärung vertauscht sind.

                Es ist aber nicht ersichtlich, dass Daten in der Erklärung aus Mein Profil übernommen wurden. Wenn ich für uns

                eine neue Erklärung (für unseren "Haushalt") starte, wird mir bei den Identifikationsnummern angezeigt,

                dass die aus Mein Profil übernommen wurden.

                Die weiteren Personendaten kommen dann aus dem Bescheinigungsabruf, eigentlich alles fehlerfrei.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  ... Wenn ich für uns eine neue Erklärung (für unseren "Haushalt") starte, wird mir bei den Identifikationsnummern angezeigt,

                  dass die aus Mein Profil übernommen wurden.

                  Die weiteren Personendaten kommen dann aus dem Bescheinigungsabruf, eigentlich alles fehlerfrei.
                  Hallo Charlie,
                  ich verstehe nicht, was an deiner Antwort eine Handlungsempfehlung für mich ist, und was dadrin dein Erfahrungsbericht ist.

                  Kannst du mich bitte aufklären dazu?

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