Hallo,
inzwischen bin ich ziemlich weit in der Eingabe der Steuererklärung für meinen Gatten (Person A) und mich (Person B).
Wir haben den Bescheinigungsabruf genutzt und wie erwartet gibt es für meinen Mann eine Anlage N und für mich gibt es eine selbst ausgefüllte Anlage G.
Soweit alles ok - aber in der Vorab-Berechnung sind unsere Einkünfte getauscht! Das Brutto meines Mannes steht in den Einkünften der Ehefrau; er hat entsprechend meinen Gewinn zugewiesen bekommen. Die Lohnsteuerabzüge werden mir zugeordnet.
Das könnte ziemlich uninteressant sein, weil wir zusammen veranlagt werden, wenn ich nicht den Steuerbescheid meiner Krankenkasse geben müsste, die damit die Beitragsberechnung 2024 prüft. Das Brutto meines Mannes weicht zwar nicht allzusehr von meinem Gewinn ab - aber es stimmt einfach nicht, wenn es für die Beitragsbemessung herangezogen wird. (Im Steuerbescheid werden die Einkünfte ja getrennt aufgeführt und die KK wird sich an den Einkünften von mir orientieren.)
Hat jemand Erfahrung damit, ob im Steuerbescheid diese Verwechslung wieder verschwunden sein wird? Oder muss ich mich darauf vorbereiten einen Einspruch einzulegen? Oder gibt es einen Trick, mit dem ich die Verwechslung noch korrigieren kann?
inzwischen bin ich ziemlich weit in der Eingabe der Steuererklärung für meinen Gatten (Person A) und mich (Person B).
Wir haben den Bescheinigungsabruf genutzt und wie erwartet gibt es für meinen Mann eine Anlage N und für mich gibt es eine selbst ausgefüllte Anlage G.
Soweit alles ok - aber in der Vorab-Berechnung sind unsere Einkünfte getauscht! Das Brutto meines Mannes steht in den Einkünften der Ehefrau; er hat entsprechend meinen Gewinn zugewiesen bekommen. Die Lohnsteuerabzüge werden mir zugeordnet.
Das könnte ziemlich uninteressant sein, weil wir zusammen veranlagt werden, wenn ich nicht den Steuerbescheid meiner Krankenkasse geben müsste, die damit die Beitragsberechnung 2024 prüft. Das Brutto meines Mannes weicht zwar nicht allzusehr von meinem Gewinn ab - aber es stimmt einfach nicht, wenn es für die Beitragsbemessung herangezogen wird. (Im Steuerbescheid werden die Einkünfte ja getrennt aufgeführt und die KK wird sich an den Einkünften von mir orientieren.)
Hat jemand Erfahrung damit, ob im Steuerbescheid diese Verwechslung wieder verschwunden sein wird? Oder muss ich mich darauf vorbereiten einen Einspruch einzulegen? Oder gibt es einen Trick, mit dem ich die Verwechslung noch korrigieren kann?
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