Guten Tag,
ich habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde - also werde ich diesen Punkt (Zeile 6) in der Anlage anhaken. Jedoch habe ich aufgrund einer speziellen Konstellation daneben auch Kapitalerträge erzielt, von denen sowohl Kapitalertragsteuer als auch Kirchensteuer einbehalten wurde. Kirchensteuer muss ich also nur auf einen Teil der Erträge nachzahlen. Was muss ich wo eintragen, um diese Aufteilung dem Finanzamt klar zu machen?
Außerdem: Muss ich meine "nicht ausgeglichene Verluste" zwingend angeben, wenn ich die Anlage KAP einreiche? Hoffentlich nicht, denn aus bestimmten Gründen möchte ich die im letzten Jahr angefallenen Verluste bis auf weiteres im Verlusttopf meines Depots schmoren lassen und erst in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnen...
Freundliche Grüße
Urs
ich habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde - also werde ich diesen Punkt (Zeile 6) in der Anlage anhaken. Jedoch habe ich aufgrund einer speziellen Konstellation daneben auch Kapitalerträge erzielt, von denen sowohl Kapitalertragsteuer als auch Kirchensteuer einbehalten wurde. Kirchensteuer muss ich also nur auf einen Teil der Erträge nachzahlen. Was muss ich wo eintragen, um diese Aufteilung dem Finanzamt klar zu machen?
Außerdem: Muss ich meine "nicht ausgeglichene Verluste" zwingend angeben, wenn ich die Anlage KAP einreiche? Hoffentlich nicht, denn aus bestimmten Gründen möchte ich die im letzten Jahr angefallenen Verluste bis auf weiteres im Verlusttopf meines Depots schmoren lassen und erst in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnen...
Freundliche Grüße
Urs
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