Die Antwort lautete:
Die Feststellungserklärung für eine Vielzahl von Personen kann von Angehörigen erstellt werden, sofern dies unentgeltlich erfolgt. Dazu zählen beispielsweise Eltern, Kinder, Geschwister, Nichten und Neffen. Diese dürfen die entsprechenden Steuerformulare ausfüllen und sich auch im Namen des Angehörigen mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
