Hallo zusammen,
im Dezember 2023 habe ich ein Notebook für 1100 € (+ 209 € USt) gekauft und es im Januar 2024 retourniert. Der volle Kaufpreis (inkl. USt) wurde mir im Januar 2024 erstattet. Der Vorgang wurde bisher wie folgt gebucht (zur Vereinfachung werden alle anderen Vorsteuerbeträge aus 2024 mit 50 € und der Jahresumsatz mit 50000 € ausgewiesen):
(1) UStVA für Q4/2023:
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): 209 €
(2) AVEÜR 2023:
- AfA Bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 46 ff.): Anschaffung/Zugänge/AfA 1100 € (volle Abschreibung in 2023)
(3) UStVA für Q1/2024
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): -159 € (das wurde vermutlich falsch eingetragen)
(4) USt-Jahreserklärung für 2024:
- Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 % (Zeile 22): 51100 €
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 79): 50 €
(5) EÜR für 2024:
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 17): (50000 + 1100) * 0,19 = 9709 €
- Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Zeile 19): 1100 €
Nun die eigentliche Frage: Sind die Einträge in (3)/(4)/(5) korrekt? Die vom Verkäufer erstattete USt hätte vermutlich an anderer Stelle eingetragen müssen, auch wenn die USt-Last (vereinnahmte USt + vom Verkäufer erstattete Ust - gezahlte Vorsteuer) letztendlich korrekt war.
Vielen Dank für eure Hilfe!
im Dezember 2023 habe ich ein Notebook für 1100 € (+ 209 € USt) gekauft und es im Januar 2024 retourniert. Der volle Kaufpreis (inkl. USt) wurde mir im Januar 2024 erstattet. Der Vorgang wurde bisher wie folgt gebucht (zur Vereinfachung werden alle anderen Vorsteuerbeträge aus 2024 mit 50 € und der Jahresumsatz mit 50000 € ausgewiesen):
(1) UStVA für Q4/2023:
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): 209 €
(2) AVEÜR 2023:
- AfA Bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 46 ff.): Anschaffung/Zugänge/AfA 1100 € (volle Abschreibung in 2023)
(3) UStVA für Q1/2024
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): -159 € (das wurde vermutlich falsch eingetragen)
(4) USt-Jahreserklärung für 2024:
- Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 % (Zeile 22): 51100 €
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 79): 50 €
(5) EÜR für 2024:
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 17): (50000 + 1100) * 0,19 = 9709 €
- Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Zeile 19): 1100 €
Nun die eigentliche Frage: Sind die Einträge in (3)/(4)/(5) korrekt? Die vom Verkäufer erstattete USt hätte vermutlich an anderer Stelle eingetragen müssen, auch wenn die USt-Last (vereinnahmte USt + vom Verkäufer erstattete Ust - gezahlte Vorsteuer) letztendlich korrekt war.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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