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Rückgabe (oder Veräußerung?) Anlagevermögen in EÜR und USt-Erklärung eintragen

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    Rückgabe (oder Veräußerung?) Anlagevermögen in EÜR und USt-Erklärung eintragen

    Hallo zusammen,

    im Dezember 2023 habe ich ein Notebook für 1100 € (+ 209 € USt) gekauft und es im Januar 2024 retourniert. Der volle Kaufpreis (inkl. USt) wurde mir im Januar 2024 erstattet. Der Vorgang wurde bisher wie folgt gebucht (zur Vereinfachung werden alle anderen Vorsteuerbeträge aus 2024 mit 50 € und der Jahresumsatz mit 50000 € ausgewiesen):

    (1) UStVA für Q4/2023:
    - Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): 209

    (2) AVEÜR 2023:
    - AfA Bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 46 ff.): Anschaffung/Zugänge/AfA 1100 € (volle Abschreibung in 2023)

    (3) UStVA für Q1/2024
    - Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Kz 66): -159 € (das wurde vermutlich falsch eingetragen)

    (4) USt-Jahreserklärung für 2024:
    - Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 % (Zeile 22): 51100
    - Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 79): 50

    (5) EÜR für 2024:
    - Vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 17): (50000 + 1100) * 0,19 = 9709
    - Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Zeile 19): 1100

    Nun die eigentliche Frage: Sind die Einträge in (3)/(4)/(5) korrekt? Die vom Verkäufer erstattete USt hätte vermutlich an anderer Stelle eingetragen müssen, auch wenn die USt-Last (vereinnahmte USt + vom Verkäufer erstattete Ust - gezahlte Vorsteuer) letztendlich korrekt war.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Bei Rückabwicklung eines Geschäfts sind genau die gleichen Kennzahlen auszufüllen wie bei der Tätigung desselben, nur halt mit umgekehrtem Vorzeichen.

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      #3
      Danke für deine Antwort. Gilt das auch für AfA? Das Wirtschaftsgut wurde ja 2023 aktiviert und ist nun Teil des Anlagevermögens. Ist das trotzdem keine Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen?

      Wenn ich in der USt-Erklärung einen negativen Wert in Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 79) eintrage, werden auch Angaben zu Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 verlangt. AVEÜR akzeptiert keine negativen Beträge und zeigt eine entsprechende Fehlermeldung.

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        #4
        Der Vorgang steht m.E. einer Veräußerung gleich.

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          #5
          InsideFA Wäre die oben in (4) und (5) angegebene Buchung korrekt, wenn es eine Veräußerung von Anlagevermögen ist?

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            #6
            (4) Zeile 22: 50000; Zeile 79: -159; Zeile 88: 209

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