Hallo.
Ich möchte für meine UG eine Körperschaftssteuererklärung abgeben. Bei der Prüfung am Ende bekomme ich noch zwei Fehlermeldungen:
1.
Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
2.
Körperschaften, die ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können, müssen Angaben in der Anlage WA tätigen.
Dieser Fehler ist entstanden, da Sie im Bereich Rechtsform Angaben gemacht haben.
Aber ich habe alles durchgelesen; hier muss ich keine Angaben machen oder gibt es eine Pflichtangabe? Bei Rechtsform habe ich UG eingegeben und jetzt verlangt ELSTER Eingaben in Zeile 6 und 7 Staat, aber Deutschland ist nicht aufgeführt.
Ich weiß echt nicht weiter.....
Vielen Dank und Gruß,
Patric
Ich möchte für meine UG eine Körperschaftssteuererklärung abgeben. Bei der Prüfung am Ende bekomme ich noch zwei Fehlermeldungen:
1.
Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland) (Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum))
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland) (Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum))
2.
Körperschaften, die ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können, müssen Angaben in der Anlage WA tätigen.
Dieser Fehler ist entstanden, da Sie im Bereich Rechtsform Angaben gemacht haben.
Aber ich habe alles durchgelesen; hier muss ich keine Angaben machen oder gibt es eine Pflichtangabe? Bei Rechtsform habe ich UG eingegeben und jetzt verlangt ELSTER Eingaben in Zeile 6 und 7 Staat, aber Deutschland ist nicht aufgeführt.
Ich weiß echt nicht weiter.....
Vielen Dank und Gruß,
Patric
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