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Bescheinigungen werden nur für Person A automatisch übernommen, nicht für Person B

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    Bescheinigungen werden nur für Person A automatisch übernommen, nicht für Person B

    ESt für Familie Person A und B, gemeinsam veranlagt. Person B hat die Genehmigung ihrer Bescheinigungen an Person A zum Laden und Lesen erteilt. Die Dokumente von Person A können automatisch übernommen werden in das Formular. Für Person B funktioniert es leider nicht! Was mach ich falsch?

    #2
    Für Person B funktioniert es leider nicht! Was mach ich falsch?
    Das weiß ich nicht ! Schau mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen.

    ob du die Genehmigung per Freischaltcode bei Person B auch wirklich eingetragen hast. Es dauert nach der Freischaltung 1 bis 2 Tage.

    bis alle Bescheinigungen abrufbar sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      das selbe Problem habe ich auch. Abfragen der Bescheinigungen haben vorher ohne Probleme funktioniert, auch für Person B. Durch die Zusammenführung auf einen Haushalt werden nur noch die Bescheinigungen von Person A eingetragen. Das Übertragen der Einträge aus dem Vorjahr klappt hingegen für Person A und B ohne Probleme.

      Update:
      In meinem Fall hat bei der Person B die Identifikationsnummer in den Profilangaben unter Mein Elster > Meine Profile gefehlt.
      Nachdem die eingetragen war, wurden alle Bescheinigungen der Person B ausgefüllt.
      Zuletzt geändert von Chris27; 31.07.2025, 13:07.

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        #4
        Durch die Zusammenführung auf einen Haushalt werden nur noch die Bescheinigungen von Person A eingetragen.
        Kannst du bitte näher erläutern, was du damit meinst bzw. wie du vorgegangen bist ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich die Bescheinigungen manuell nacheinander geladen/in das Formular übernommen.
          Mittlerweile kann man mehrere Personen zu einem Haushalt zusammenführen. Dabei werden die Bescheinigungen automatisiert eingetragen.
          Bei den Probil-Angaben ist die Identifikationsnummer kein Pflichtfeld. Wenn diese nicht eingetragen ist, werden auch keine Bescheinigungen geladen.
          Es wird aber auch kein Hinweis angezeigt

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            #6
            Wenn diese nicht eingetragen ist, werden auch keine Bescheinigungen geladen.
            Das ist logisch, die Bescheinigungen werden seit jeher über die Steuer-ID zugeordnet. Ohne Steuer-ID der Person kann der Abruf nicht funktionieren.

            Das geänderte Abrufverfahren liefert leider überhaupt keine Informationen, welche Bescheinigungen (und ggf. Belege) konkret übernommen wurden

            und welche nicht. Das ist mir auch schon aufgefallen. Man muss die Erklärung durchblättern oder sich die Versandvorschau anzeigen lassen, um das

            herauszufinden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich veranlage ja (aus Gründen) seit Jahren einzeln, aber des Spaßes wegen habe ich mal ein Profil für Zusammenveranlagung angelegt, sogar in beiden Varianten, wer Ehemann/A bzw. Ehefrau/B ist.

              Im Profil ist jeweis für beide die Steuer-ID hinterlegt. Die Bescheinigungen von mir als auch der anderen Person sind abrufbar und vorhanden.

              Erstelle ich eine neue ESt-Erklärung from Scratch (also ohne Datenübernahme), sondern nur mit Abruf der Bescheinigungen, werden in beiden Fällen nur meine Daten vorausgefüllt. D.h. die Daten der anderen Person sind immer leer, egal ob diese A oder B ist.

              Ich bin heilfroh, dass ich das Dank Einzelveranlagung nicht brauche, aber ich habe keine Ahnung, wie ich die Bescheinigungen der anderen Person hinzufügen soll. Nochmal abrufen ändert nichts. Wie gesagt, Steuer-ID der anderen Person steht im Profil, Abruf ist freigeschaltet.

              Für mich sieht das aktuell so aus, als sei seit dem Update ganz viel faul im Staate Elster.

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                #8
                Für mich sieht das aktuell so aus, als sei seit dem Update ganz viel faul im Staate Elster.
                Um das herauszufinden, muss ich erst eine ganz neue Erklärung anlegen. Bei meine bisherigen Tests mit dem geänderten Abrufverfahren

                ist nur bei meiner Frau in der Anlage R-AV / bAV ein Fehler aufgetreten, da hatte ich eine unterschiedlich besteuerte Leistung nicht auf

                jeweils eigene Einträge verteilt. Die war dann doppelt drin.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe für uns eine neue Einkommensteuererklärung gestartet und unser Profil, in dem meiner Frau die Rolle als Person B zugewiesen ist,

                  ausgewählt. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr habe ich übersprungen, den Anlagenassistenten ebenfalls. Von Hand habe ich überhaupt

                  nichts eingetragen. Die für mich und meine Frau verfügbaren Bescheinigungen wurden alle fehlerfrei übernommen. Bei meiner Frau

                  waren das die gesetzliche Rente und die Riesterrente (aufgeteilt auf 2 Einträge) sowie die PKV-Beiträge und der Zuschuss der DRV zur KV.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich danke für alle Hinweise!!

                    Wegen einer Reise kann ich mich jetzt erst wieder damit beschäftigen und ausprobieren...

                    Freundliche Grüße!

                    Kommentar


                      #11
                      # 6:
                      Das geänderte Abrufverfahren liefert leider überhaupt keine Informationen, welche Bescheinigungen (und ggf. Belege) konkret übernommen wurden
                      und welche nicht. Das ist mir auch schon aufgefallen. Man muss die Erklärung durchblättern oder sich die Versandvorschau anzeigen lassen, um das
                      herauszufinden.​
                      Bei meiner ESt-Erklärung Ende Juli wie auch bei einem soeben durchgeführten Test konnte ich die Bescheinigungen ähnlich wie früher auch abrufen:
                      Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen > Starten
                      Dann erhalte ich die aktuellen eigenen Bescheinigungen, die ich als ZIP-Archiv herunterladen oder einzeln anzeigen, herunterladen oder drucken kann.

                      In gleicher Weise kann ich z.B. die Bescheinigungen von Person B aufrufen:
                      ... > Bescheinigungen anderer Personen > Starten > Person auswählen > abrufen ...

                      Ich kann diese Bescheinigungen zwar nicht direkt in ein Steuerformular einfügen, aber ich weiß, welche Bescheinigungen mit welchem Inhalt vorliegen, kann sie beliebig auf meinem Rechner speichern und auch drucken.

                      Ergänzung:
                      # 8: "Bei meinen bisherigen Tests mit dem geänderten Abrufverfahren ist nur bei meiner Frau in der Anlage R-AV / bAV ein Fehler aufgetreten ..."

                      Den auch bei mir aufgetretenen Fehler in Anlage R-AV / bAV habe ich letzte Woche an hotline@elster.de gemeldet.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Hallo,

                        ich habe eine Frage zur Abrufberechtigung. Ich mache seit mehreren Jahren die Steuererklärung über Elster und habe jetzt für meinen Mann eine Abrufberechtigung beantragt. Das hat auch alles funktioniert. Leider sind jetzt die abgerufenen Daten vertauscht, d.h. die abgerufenen Daten meines Mannes stehen bei mir und umgekehrt. Kann mir bitte jemand sagen, was ich falsch gemacht habe, bzw. wie ich das ändern kann?
                        Vielen Dank für eure Hilfe

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                          #13
                          Kann mir bitte jemand sagen, was ich falsch gemacht habe, bzw. wie ich das ändern kann?
                          Falls du die Erklärung über dein Profil gestartet hast, musst du darauf achten, dass deinem Mann die Rolle als Person A zugewiesen ist

                          und dir die Rolle als Person B. In allen anderen Fällen muss dein Mann vor dir unter Ehemann eingetragen sein bzw. werden, also sowohl

                          bei einem manuellen Start durch Eingabe der Namen und der Steuer-ID und natürlich auch bei einer Datenübernahme aus einer übermittelten

                          Erklärung. Diese Reihenfolge der Personen ist bisher zwingend vorgegeben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. ich werde die Daten so ändern, dass mein Mann als Person A eingetragen ist, und ich als Person B, sonst muss ich nichts machen?

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                              #15
                              sonst muss ich nichts machen?
                              Die Erklärung wirst du wohl neu starten müssen, aber mit der richtigen Rollenverteilung klappt das sicher. Ich habe das bei uns erfolgreich getestet

                              Siehe meinen Beitrag '#9
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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