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Unlösbarer Fehler bei der Körperschaftssteuer/Anlage WA

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    Unlösbarer Fehler bei der Körperschaftssteuer/Anlage WA

    Hallo liebes Elster Forum,

    ich verzweifle langsam und komme nicht mehr vorwärts.

    Ich muss für meine GmbH die Körperschaftssteuererklärung abgeben. Das mache ich für die GmbH das erste Mal und die Firma wurde letztes Jahr auch erst gegründet (September). Demnach ist der Zeitraum von da bis 31.12.2024. Ich habe alle Einträge korrekt vorgenommen und soweit gab es auch keine größeren Probleme oder Hindernisse. Nun möchte ich meine Formulare prüfen und dann ploppt das Problem auf (siehe mein Bild). Und genau hier liegt der Punkt der Verzweiflung:

    1. Der Fehler liegt bei dem WA Formular, aber dieses muss ich gar nicht ausfüllen, da wir weder im Ausland operieren noch dort einen Sitz haben. Aber nun gut, dann dachte ich mir halt: Ok klick einmal durch und mach es einfach. Dann folgt aber ein anderes Problem:
    2. Plötzlich ist unsere Rechtsform falsch (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Ich weiß nicht was daran falsch ist, da wir eine GmbH sind. Dann mache ich eben keine Angabe. Und dann folgt ein weiteres Problem:
    3. Ich muss bei der zweiten Zeile 6 und 7 (allg Angaben bei Kst 1) angeben in welchem Land wir agieren. Deutschland geht natürlich nicht, da es sich nur auf das Ausland bezieht. Also keine Angabe. Wieder rot untermalt.

    Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe die Vermutung, dass hier ein technisches Problem vorliegt, denn sobald ich einen der Fehlerquellen versuche zu beheben, tauch ein völlig unlogischer neuer auf, wie zB. bei der Rechtsform. Sobald ich die rausnehme, muss ich aber diese wieder angeben. Dann gebe ich wieder GmbH an und dann ist wieder der Vordruck WA nötig. Fülle ich den "leer" aus, verlangt der Kst 1 allg. Angaben Vordruck, dass ich angebe in welchem Land ich agiere. Kann ich aber nicht, da ich nur in Deutschland agiere. Also ihr seht, das ist ein Kreislauf.

    Gibt es wen, der das Problem kennt und mir helfen kann?
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    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    WA steht für "weitere Angaben", nicht "weit weg im Ausland".
    Ich habe spaßeshalber mal eine neu gegründete GmbH in Elster eingegeben und keine Probleme gehabt. Es liegt m.E. an einer der von Ihnen getätigten Eingaben. Sie sollten zunächst den zweiten Fehler beseitigen (KSt 1 F ist für eine GmbH zwingend, auch eine Feststellung auf 0 € ist eine Feststellung) und den Rest überprüfen.

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      #3
      vielleicht heute am 31.07.25 erst einmal eine Fristverlängerung beantragen.
      Ansonsten bei einer GmbH würde ich einen Steuerberater beauftragen.

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        #4
        Hallo InsideFA

        erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider hilft das hier nicht. Ich habe genau das getan und nochmal alles von vorn eingetragen einschließlich der Anlagen. Es taucht weiterhin der nette Fehler auf. Und wie gewohnt, möchte mein Elster gerne Angaben zu meinen ausländischen Tätigkeiten haben. Ich habe nirgends auch nur ansatzweise etwas dazu angegeben, da wir auch absolut nichts im Ausland machen. Siehe Anhang. Diesen Fehler kriege ich weg aber nur wenn ich folgendes mache in Kombination:

        Wenn ich Kst 1 F ausfülle, dann tauchen unzählige Fehler bezüglich meiner Einlagen auf. Wir haben keine Einlagen, außer dem Stammkapital eingezahlt. Dann taucht ein Fehler auf, dass ich den Haken setzen muss bei:

        "Körperschaftsteuererklärung
        und Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind

        Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Absatz 5 KStG)

        Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3"

        Und dann muss ich bei dem Thema der Einlagen überall 0 eintragen, damit der Fehler verschwindet.

        Ich glaube das ist aber formal nicht korrekt, da das auf uns eigentlich nicht zutrifft. Aber nur so ist die Abgabe möglich, da nur dann keine Fehler mehr auftauchen.

        Da KStG)​WhatsApp Image 2025-07-31 at 12.23.46.jpg WhatsApp Image 2025-07-31 at 12.23.46.jpg

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          #5
          Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und damit zusammenhängender anderer Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Absatz 5 KStG)
          Brauchen Sie nicht, da keine Organschaft vorliegt.
          Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3"
          Brauchen Sie zwingend. Die Einzahlung ins Nennkapital führt aber nicht zu einem Zugang im Einlagekonto. Wenn es keine anderen Einzahlungen gab, beträgt das Einlagekonto am Ende des KJ 0 €. Zeile 17, 18 und 40 sollten reichen. In anderen Zeilen nichts eintragen, auch keine Null.

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            #6
            InsideFA Das heißt ich muss den Haken zwingend setzen und trage da 0 überall ein. Also so wie ich es gemacht habe, damit keine Fehlermeldung mehr kommt? Ich habe weder in der Anlage KSt 1 F Angaben zu Einlagen, Kapitalrücklagen oder zur Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital gemacht , noch tatsächlich eine gesonderte Feststellung des Einlagekontos beantragt. Wir haben lediglich das Stammkapital eingezahlten. Wir haben keine Rücklagen gebildet oder irgendwelche Einlagen eingezahlt.

            Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!​

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              #7
              Nicht überall. Zeile 17 müssen Sie aus der Bilanz ablesen (im Normalfall Summe Nennkapital +/- Gewinn oder Verlust). Zeile 18 Nennkapital. Zeile 40 Null. Wie gesagt ist KSt 1 F für eine GmbH zwingend.

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                #8
                InsideFA Ok super! Ich habe also bei Zeile 17 unser Eigenkapital (Stammeinlage/Nennkapital + unseren Gewinn aus der GuV) eingetragen, in die Zeile 18 unsere Stammeinlage und in die Zeile 40 0 für keine weiteren Einlagen. Dann ploppt bei Zeile 20 der ausschüttbare Gewinn auf. Also das was sich die Gesellschafter ausschütten könnten (Eigenkapital minus Nennkapital). Jetzt taucht auch kein weiterer Fehler auf. Ist das so denn richtig?

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                  #9
                  Ja, hört sich gut an.

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                    #10
                    DKCV Ist der WA-Fehler beim erneuten ausfüllen nicht mehr aufgetreten oder wie ist der Fehler weggegangen? Stehe gerade vor dem selben Problem und habe bereits das Formular neu ausgefüllt.

                    EDIT:
                    Lösung gefunden
                    Zuletzt geändert von marrki; 02.08.2025, 22:11.

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