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Gewerbebetrieb, EÜR bei Personengemeinschaft

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    Gewerbebetrieb, EÜR bei Personengemeinschaft

    Hallo,

    unsere Erbengemeinschaft führte in 2024 die Praxis eines verstorbenen Freiberuflers fort.
    Deshalb hat die EG nun, neben Einkünften aus VuV, noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

    Dazu habe ich zwei Fragen:
    1) Wenn ich über ELSTER die notwendige Feststellungserklärung ausfülle, finde ich zwar die Anlage V für die Einkünfte aus VuV, jedoch keine Anlage G oder EÜR.
    Muß ich diese Anlage ausserhalb der Feststellungserklärung machen?
    2) Zu Lebzeiten des Verstorbenen hatte der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weshalb die Anlage EÜR auszufüllen war.
    Da die EG nun - bei gleicher Tätigkeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, ist dann weiterhin die EÜR auszufüllen?

    Eigentlich kann es ja auf die Formulare nicht ankommen.
    Wichtig ist nur, dass alles erklärt wird.
    Aber noch blicke ich da nicht durch.

    Gruß Alfons

    #2
    Da die EG nun - bei gleicher Tätigkeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, ist dann weiterhin die EÜR auszufüllen?​
    Natürlich, auch die Erbengemeinschaft muss ihren Gewinn ermitteln. Die EÜR wird getrennt von der ESt 1 B übermittelt.

    In der ESt 1 B ist der laufende Gewinn aus dem Gewerbeberieb in der Anlage FE 1 zu erklären, eine Anlage G gibt es nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich, auch die Erbengemeinschaft muss ihren Gewinn ermitteln. Die EÜR wird getrennt von der ESt 1 B übermittelt.

      In der ESt 1 B ist der laufende Gewinn aus dem Gewerbeberieb in der Anlage FE 1 zu erklären, eine Anlage G gibt es nicht.
      Vermutlich bietet es sich dann an, einfach die Anlage EÜR auszufüllen und innerhalb der Anlage FE1 dann die Eintragung bei "selbständiger Arbeit" vorzunehmen.

      Wenn das FA dann (zutreffend) der Auffassung ist, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, erscheint der Saldo im Steuerbescheid eben beim Gewerbebetrieb.
      (Gewerbesteuer ist ohnehin kein Thema)

      Kommentar


        #4
        Ob es sich um Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit oder aus einem Gewerbe handelt, sollte doch vorab abklärbar sein.

        Der Erblasser hat doch sicher auch Steuererklärungen abgegeben. Auch für Gewinne aus einem Gewerbebetrieb gibt es

        in der Anlage FE 1 einen eigenen Bereich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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