Hallo,
unsere Erbengemeinschaft führte in 2024 die Praxis eines verstorbenen Freiberuflers fort.
Deshalb hat die EG nun, neben Einkünften aus VuV, noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1) Wenn ich über ELSTER die notwendige Feststellungserklärung ausfülle, finde ich zwar die Anlage V für die Einkünfte aus VuV, jedoch keine Anlage G oder EÜR.
Muß ich diese Anlage ausserhalb der Feststellungserklärung machen?
2) Zu Lebzeiten des Verstorbenen hatte der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weshalb die Anlage EÜR auszufüllen war.
Da die EG nun - bei gleicher Tätigkeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, ist dann weiterhin die EÜR auszufüllen?
Eigentlich kann es ja auf die Formulare nicht ankommen.
Wichtig ist nur, dass alles erklärt wird.
Aber noch blicke ich da nicht durch.
Gruß Alfons
unsere Erbengemeinschaft führte in 2024 die Praxis eines verstorbenen Freiberuflers fort.
Deshalb hat die EG nun, neben Einkünften aus VuV, noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1) Wenn ich über ELSTER die notwendige Feststellungserklärung ausfülle, finde ich zwar die Anlage V für die Einkünfte aus VuV, jedoch keine Anlage G oder EÜR.
Muß ich diese Anlage ausserhalb der Feststellungserklärung machen?
2) Zu Lebzeiten des Verstorbenen hatte der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weshalb die Anlage EÜR auszufüllen war.
Da die EG nun - bei gleicher Tätigkeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, ist dann weiterhin die EÜR auszufüllen?
Eigentlich kann es ja auf die Formulare nicht ankommen.
Wichtig ist nur, dass alles erklärt wird.
Aber noch blicke ich da nicht durch.
Gruß Alfons
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