Hallo,
ich habe eine vermietete Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz.
In der TG wurde die Ladeinfrastruktur für Wallboxen installiert, jeder Eigentümer musste dafür 1000 € zahlen.
Ich habe gelesen, dass ich diese Kosten ( eine Wallbox habe ich nicht gekauft, es geht nur um die Infrastruktur) auf 6-10 Jahre absetzen kann.
Meine Frage ist nun, wo in der Anlage V ich diesen Betrag eintragen soll: als "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" (weil ich auch gelesen habe, dass Baumaßnahmen, die ein Gebäude oder eine Wohnung auf einen höferen Standard bringen, "Herstellungs- und Anschaffungskosten" seien)? Oder bei "Absetzung für Abnutzung für Gebäude"?
Für den richtigen Tipp wäre ich wirklich dankbar!
B.
ich habe eine vermietete Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz.
In der TG wurde die Ladeinfrastruktur für Wallboxen installiert, jeder Eigentümer musste dafür 1000 € zahlen.
Ich habe gelesen, dass ich diese Kosten ( eine Wallbox habe ich nicht gekauft, es geht nur um die Infrastruktur) auf 6-10 Jahre absetzen kann.
Meine Frage ist nun, wo in der Anlage V ich diesen Betrag eintragen soll: als "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" (weil ich auch gelesen habe, dass Baumaßnahmen, die ein Gebäude oder eine Wohnung auf einen höferen Standard bringen, "Herstellungs- und Anschaffungskosten" seien)? Oder bei "Absetzung für Abnutzung für Gebäude"?
Für den richtigen Tipp wäre ich wirklich dankbar!
B.
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