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Kosten für Ladeinfrastruktur wo eintragen

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    Kosten für Ladeinfrastruktur wo eintragen

    Hallo,

    ich habe eine vermietete Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz.
    In der TG wurde die Ladeinfrastruktur für Wallboxen installiert, jeder Eigentümer musste dafür 1000 € zahlen.
    Ich habe gelesen, dass ich diese Kosten ( eine Wallbox habe ich nicht gekauft, es geht nur um die Infrastruktur) auf 6-10 Jahre absetzen kann.
    Meine Frage ist nun, wo in der Anlage V ich diesen Betrag eintragen soll: als "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" (weil ich auch gelesen habe, dass Baumaßnahmen, die ein Gebäude oder eine Wohnung auf einen höferen Standard bringen, "Herstellungs- und Anschaffungskosten" seien)? Oder bei "Absetzung für Abnutzung für Gebäude"?
    Für den richtigen Tipp wäre ich wirklich dankbar!
    B.

    #2
    Du hast ja sicher die Eingabehilfe zu den Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gelesen. Meiner Meinung nach passt das ja überhaupt nicht.

    Ich würde sowas auf Seite 6 der Anlage V eintragen ... ganz ohne zu wissen, ob das rechtlich so in Ordnung ist.

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