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    Aktien Gewinn in Elster Online eintragen

    Hallo, ich arbeite seit einigen Jahren mit Elster, jetzt Elster Online und hat bisher sehr gut geklappt. Jetzt habe ich im letzten Jahr einen kleinen Aktien Gewinn gemacht und komme nicht weiter.
    Die Aktien waren von einer amerikanischen Firma, wurden aber hier im Inland gekauft, über eine deutsche Bank wo mein Depot war.
    Die Firma wurde verkauft und meine Aktien verkauft und kleinen Gewinn gemacht.
    Von der Bank habe ich ein Steuerermittlungs Dokument bekommen, steht auch Alles drin, aber die Bezeichnungen sind anders, die findet man so nicht in Anlage KAP.
    Es wurden von der Bank Kapitalertragssteuer, Solidaritätsbeitrag abgeführt, Kirchensteuer bezahle ich nicht. Und es wurde mir gesagt dass ich bei der Einkommensteuer die Kapitalertragssteuer einreichen kann weil ich da etwas zurück bekommen würde.
    ...

    Mit Gruß
    Karloti56

    Ich habe mal den langen Text hier raus genommen, weil ich einfach die Steuerbescheinigung vom betreffenden Jahr übersehen habe. Da stand eigentlich Alles drin was ich gebraucht habe
    Trotzdem Danke für die Hilfe hier
    Zuletzt geändert von karloti56; 05.08.2025, 13:23.

    #2
    Ich hab jetzt nicht bis zum Schluss gelesen.

    Du solltest bei Deiner Bank eine Steuerbescheinigung anfordern. Da stehen die genauen Zeilen drin.

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      #3
      Du solltest bei Deiner Bank eine Steuerbescheinigung anfordern.
      Wer Online-Banking nutzt, bekommt die Jahressteuerbescheinigung inzwischen zumeist nur noch als PDF an das Postfach übermittelt.

      Die Abgabe der Anlage KAP macht bei nur inländischen Kapitalerträgen nur bei bestimmten Konstellationen Sinn.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich habe doch eine Steuerbescheinigung bekommen und hier rein geschrieben was drin stand. Nur WO ich das eintragen muss steht da nicht. Es ist eine Online Bank und auch in der JahresSteuer Bescheinigung steht nicht wo man das einträgt
        Und ja, es gibt Konstellationen wo mir gesagt wurde dass ich weniger Kapitalertragsteuer bezahlen müsste und ich mir das über die Einkommenssteuer zurück bekommen würde. Hab ich auch hier geschrieben und deshalb auch meine Frage hier

        Kommentar


          #5
          Du schreibst:

          Von der Bank habe ich ein Steuerermittlungs Dokument bekommen

          Steht da jetzt Steuerbescheinigung drüber oder nicht?

          Kommentar


            #6
            Das steht drüber: "Steuerliche Behandlung: Wertpapierverkauf Nr. ..."

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              #7
              Ich habe jetzt tatsächlich noch die Jahressteuer Bescheinigung im Postfach der Bank gefunden. Wo unter anderem auch die Aktien Erträge aufgeführt sind.
              24 war ein Scheißjahr und der Anfang 25 auch, deshalb habe ich die wohl übersehen.
              Danke dass du mich darauf noch mal hingewiesen hast. Werde ich wohl jetzt auch alleine hinbekommen.
              Wenn nicht frage ich hier noch mal

              Gruß Karloti56

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                #8
                Es ist eine Online Bank und auch in der JahresSteuer Bescheinigung steht nicht wo man das einträgt
                Bei uns schon ! Das Formular für inländische Banken ist von der Finanzverwaltung vorgegeben, da stehen die Zeilen drin.

                Nur bei der Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages muss man selbst entscheiden. Dort steht:

                Zeile 16 oder 17 Anlage KAP
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ja, Danke habe ich jetzt auch gefunden, hab in das falsche Dokument geguckt

                  Gruß Karloti56

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                    #10
                    Und wohin gehört der Sparerpauschbetrag? In meinem Fall wurde der auf die Summe angewendet
                    In Zeile 16 oder 17?
                    Zuletzt geändert von karloti56; 05.08.2025, 12:57.

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                      #11
                      Wenn du die Kapitalerträge dieser Bank erklärst, gehört der tatsächlich beanspruchte Sparer-Pauschbetrag natürlich in die Zeile 16 der Anlage KAP.

                      In die Zeile 17 gehört nur der für nicht erklärte Kapitalerträge beanspruchte Sparer-Pauschbetrag. Nicht alle Kapitalerträge zu erklären, ist eher für

                      Steuerpflichtige gedacht, die sich im Steuerrecht gut auskennen und den Höchstbetrag nicht ausgeschöpft haben, weil die Freistellungsaufträge

                      suboptimal verteilt waren. Das ist nur bei einem Antrag in Zeile 5 zulässig, bei einem Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4) muss alles erklärt werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Dankeschön

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