Verlustvortrag beantragen 2023

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  • maxibck
    Neuer Benutzer
    • 05.08.2025
    • 1

    #1

    Verlustvortrag beantragen 2023

    Hallo zusammen,

    bitte entschuldigt, wenn die Frage hier nicht hingehört oder in einem vorherigen Thread bereits behandelt wurde, auf den ersten Blick konnte ich dazu nichts finden.

    Da ich meinem Studienkredit-Institut einen Einkommenssteuernachweis erbringen muss, mache ich gerade meine allererste Steuererklärung.
    Diese ist für das Jahr 2023 und ich mache sie mit ELSTER Online, ich würde dort gerne den Antrag auf einen Verlustvortrag für die kommenden Jahre einstellen, finde diesen allerdings nicht.

    Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, wo ich diesen finde, ob dieser automatisch festgestellt wird o.Ä.?

    Vielen Dank!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du erklärst einfach Deine Einkünfte. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, dann wird vom Finanzamt ein Verlust festgestellt, der in der Steuererklärung für 2024 berücksichtigt wird.

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    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Einen Verlustvortrag beantragt man in der Anlage Sonstiges. Interessant fuer dich duerfte auch der folgende Link sein: https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verlustvortrag
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Einen Verlustvortrag beantragt man in der Anlage Sonstiges.​
        indem man dort in Zeile 18 das Häkchen setzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Stando
          Neuer Benutzer
          • 11.01.2024
          • 19

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          indem man dort in Zeile 18 das Häkchen setzt.
          die zeile 18 ist doch aber in Elster (ESt 2024) aber doch irgendwie negiert. Es heißt dort:

          Code:
          Ich beantrage / Wir beantragen von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in die Jahre 2023 und 2022 [B]abzusehen[/B].

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Zitat von Stando Beitrag anzeigen
            die zeile 18 ist doch aber in Elster (ESt 2024) aber doch irgendwie negiert.
            Wenn man einen Verlustvortrag möchte, dann sollte man evtl. dafür sorgen, dass das Finanzamt keinen Verlustrücktrag durchführt.

            Kommentar

            • Stando
              Neuer Benutzer
              • 11.01.2024
              • 19

              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Wenn man einen Verlustvortrag möchte, dann sollte man evtl. dafür sorgen, dass das Finanzamt keinen Verlustrücktrag durchführt.

              Also, wenn man zum Beispiel in der Einkommensteuererklärung 2024 neben dem Hauptjob (nicht-Selbstständig) einen Verlust im Nebengewerbe gemacht hat und diesen Gewerbe-Verlust in 2023 übertragen will, dann wäre das ein " Verlustrücktrag" der ohne dem "Häkchen in Zeile 18" darunter in das Plus-Zeichen eingetragen werden muss.

              Richtig? (2023 war das Gewerbe im Plus)

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              • InsideFA
                Erfahrener Benutzer
                • 17.10.2008
                • 275

                #8
                Nein. Für einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag muss der Gesamtbetrag der Einkünfte im Verlustentstehungsjahr (hier 2024) negativ sein. Zuerst werden in 2024 Verluste aus dem Gewerbe mit dem Arbeitslohn verrechnet.

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                • Stando
                  Neuer Benutzer
                  • 11.01.2024
                  • 19

                  #9
                  Ja, die Gewerbeeinkünfte sind negativ in 2024. Aber der Rest natürlich nicht, da in 2024 noch der Arbeitslohn vorhanden ist. Das heißt, man kann den Verlust auf 2023 rücktragen, wenn "alles" negativ" ist, also Gewerbe zusammen mit dem Rest wie Arbeitslohn. Erst dann. Nicht einzelne Gewerke.

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    So ist es!

                    Kommentar

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