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Privater Kauf eines Gebrauchtwagens

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    Privater Kauf eines Gebrauchtwagens

    Guten Abend, ich bin ganz neu hier und hoffe das es meine Frage kein Wiederholungstäter ist, in der Suche wurde ich nicht fündig.

    Ich bin Selbstständige Podologin/medizinische Fusspflegerin im Kleingewerbe, auch wenn ich den Status des Freiberuflers haben könnte.

    Da ich nur auf Hausbesuchen tätig bin, geht es nur mit Privatrezepten, daher beschränke ich mich auf das Kleingewerbe, beim Aufstieg dann mit der zusätzlichen Umsatzsteuer.

    Letzten September habe ich ein Auto gekauft, neue
    Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
    Im selben Jahr noch einen kleineren Wegeunfall damit gehabt wobei es 50:50 mit dem Unfallgegner ausging (zur Zeit immer noch in Bearbeitung mit der eigenen Versicherung!).

    Neben den Kaufpreis, Versicherung was und wo kann ich noch in der Steuererklärung angeben?
    Hauptsächlich wird das Auto betrieblich genutzt dennoch kommt ein Fahrtenbuch aufgrund der benötigten zusätzlichen Zeit/Aufwand nicht infrage und würde über die 1% Ermittlung laufen.

    Sofern es "Tricks" gibt die Angaben zu beschleunigen beim Fahrtenbuch (berufliche Dokumentationen mache ich zunächst digital am Handy unterwegs und halte dies dann Zuhause schriftlich fest.

    Viele Grüße Nadine

    #2
    In dem Forum hier geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Deshalb nur ganz kurz: Ein PKW, der überwiegend beruflich genutzt wird, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und muss

    über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das nennt sich AfA und gilt auch für einen Gebrauchtwagen, wobei der

    AfA-Zeitraum da natürlich kürzer ausfallen wird als bei einem Neuwagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von nadine2901 Beitrag anzeigen

      Ich bin Selbstständige Podologin/medizinische Fusspflegerin im Kleingewerbe, auch wenn ich den Status des Freiberuflers haben könnte.
      Dieser Satz erschließt sich mir nicht. Meinst du vielleicht das du eine Selbstständige mit Kleinunternehmer-Regelung bist?

      Denn die Einteilung als Selbstständige oder Gewerbetreibene ist eine einkommensteuerrechtliche Regelung, die Kleinunternehmerschaft regelt das Umsatzsteuergesetz.

      Kommentar


        #4
        Hallo nadine2901,

        meine Frage bezog sich nicht auf das Gesetz oder Verordnungen sondern eigentlich auf deinen Satz und ich wollte für andere Leser hier im Forum deutlich machen, das dort was nicht stimmt.

        Man kann selbstständig sein (laut Einkommensteuer) und das ganze gleichzeitig als Kleinunternehmen (laut Umsatzsteuer) betreiben.

        Du kannst aber die gleiche Tätigkeit nicht gleichzeitig als Selbstständige und Gewerbetreibende führen. Der § 2 EStG trennt das sehr eindeutig.

        Kommentar

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