Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B)

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  • Fam. Ruhl
    Neuer Benutzer
    • 07.08.2025
    • 4

    #1

    Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung (ESt 1 B)

    In der Anlage V habe ich in Zeile "8" wie jedes Jahr (wurde übernommen) "Nein" gesetzt, da die Wohnung "normal" vermietet ist. In Zeile "10" (Gesamtwohnfläche) habe ich die Quadratmeteranzahl und in Zeile "11" "0" eingetragen (wie jedes Jahr, wurde übernommen).
    Jetzt bekomme ich aber die im Screenshot gezeigte Fehlermeldung. Ich habe schon alle Angaben geändert, gespeichert, wieder korrekt 3 x Nein gesetzt; es mit dem Setzen von "0" in Zeile 12 probiert.
    Woran kann es liegen? Freue mich über Hilfe. Vielen Dank und Grüße Birgit Fehlermeldung Anlage V_7.8.25.jpg
    Angehängte Dateien
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Zeile 11 muss leer bleiben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Fam. Ruhl
      Neuer Benutzer
      • 07.08.2025
      • 4

      #3
      Hallo Charlie24, danke! Das war es zwar nicht, aber ich habe den Fehler gefunden: hatte Nachzahlung Umlagen falsch eingetragen :-(
      Danke für die Unterstützung..hat geholfen:-)

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von Fam. Ruhl Beitrag anzeigen
        Das war es zwar nicht
        Der Fehlertext ist aber eindeutig.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          Wenn ich Umlagennachzahlungen in die falsche Zeile eintrage, bekomme ich eine präzise Fehlermeldung genau dazu.

          Anlage_V_Angehörige.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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