Zitat von Charlie24
Beitrag anzeigen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Einklappen
X
-
Ich befürchte, du hast noch ein altes Zertifikat auf die Persönliche Steuernummer. Da steht dieser Dienst nicht zur Verfügung.Was ist da falsch oder nicht in Ordnung?
Schau mal nach dem Login, ob da inzwischen auf die 11-stellige Steuer-ID umgeswitcht werden. Früher ging das nicht, da musste
man sich neu mit der Steuer-ID registrieren.
Einen Kommentar schreiben:
-
Deswegen, wenn ich angemeldet bin, sehe ich Anträge und Nachrichten nicht, nur dann wenn ich nicht angemeldet bin. Das ist ja komiosch.Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDas steht bei den Formularen unter Anträge und Nachrichten.
Was ist da falsch oder nicht in Ordnung?
Einen Kommentar schreiben:
-
Das steht bei den Formularen unter Anträge und Nachrichten.
Einen Kommentar schreiben:
-
Da:Zitat von PitHegau Beitrag anzeigenUnd in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?
elster314.png
Geht aber nicht mit einem "alten" Steuernummernzertifikat.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich verstehe das mit der " Sonstigen Nachricht " nicht.
Meine Steuererklärung hatte ich mit einer bekannten Software übermittelt. Und nicht mit Elster allein.
Und mit der bekannten Software kann ich nicht nur die Anlage " haushaltsnahen Dienstleistungen" versenden.
Und in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?
Einen Kommentar schreiben:
-
Die Frage wurde von Charlie und mir beantwortet. Die Antwort lautet nur weder Ja noch Nein.Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
Ich will ja keine Belege einreichen.
Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?
Wenn es nur um die eine Anlage geht, würde ich persönlich es nicht tun, sondern den hier mehrfach beschriebenen Weg der sonstigen Nachricht wählen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Technisch auf jeden Fall. Im Extermfall kann es halt zu Überschneidungen kommen. Aber das wurde jetzt ja schon ein paarmal erklärt.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich will ja keine Belege einreichen.Zitat von multi Beitrag anzeigen
Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.
Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?
Einen Kommentar schreiben:
-
So ist es ! Ich habe unsere Erklärung für 2024 am 30.07. übermittelt. Rechentermin war der 05.08., der Bescheid mit Datum 13.08.2025Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.
wurde vorgestern zum Abruf bereitgestellt. Das Zeitfenster zur Nachreichung korrigierter Erklärungen ist inzwischen ziemlich kurz.
Ich würde vorher immer anrufen, was bei uns in Bayern bisher kein Problem ist.
Einen Kommentar schreiben:
-
Wenn die Erklärung manuell bearbeitet wird, sollte das bei der Masse der Erklärungen zum 31.7. kein Problem sein. Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 Wochen
Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.
Einen Kommentar schreiben:
-
Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 WochenZitat von multi Beitrag anzeigen
Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.
Einen Kommentar schreiben:
-
Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?
Einen Kommentar schreiben:
-
Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWas ist richtig? In dem Fall hätte ich keine korrigierte Erklärung geschickt, dies nur, wenn noch kein Bescheid da ist.
Einen Kommentar schreiben:

Einen Kommentar schreiben: