Haushaltsnahe Dienstleistungen

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich befürchte, du hast noch ein altes Zertifikat auf die Persönliche Steuernummer. Da steht dieser Dienst nicht zur Verfügung.

    Schau mal nach dem Login, ob da inzwischen auf die 11-stellige Steuer-ID umgeswitcht werden. Früher ging das nicht, da musste

    man sich neu mit der Steuer-ID registrieren.
    Ich habe lt. Elster ein gültiges Zertifikat bis einschließlich 2027

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  • Charlie24
    antwortet
    Was ist da falsch oder nicht in Ordnung?
    Ich befürchte, du hast noch ein altes Zertifikat auf die Persönliche Steuernummer. Da steht dieser Dienst nicht zur Verfügung.

    Schau mal nach dem Login, ob da inzwischen auf die 11-stellige Steuer-ID umgeswitcht werden. Früher ging das nicht, da musste

    man sich neu mit der Steuer-ID registrieren.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Das steht bei den Formularen unter Anträge und Nachrichten.
    Deswegen, wenn ich angemeldet bin, sehe ich Anträge und Nachrichten nicht, nur dann wenn ich nicht angemeldet bin. Das ist ja komiosch.
    Was ist da falsch oder nicht in Ordnung?

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Das steht bei den Formularen unter Anträge und Nachrichten.

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
    Und in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?
    Da:

    elster314.png

    Geht aber nicht mit einem "alten" Steuernummernzertifikat.

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  • PitHegau
    antwortet
    Ich verstehe das mit der " Sonstigen Nachricht " nicht.

    Meine Steuererklärung hatte ich mit einer bekannten Software übermittelt. Und nicht mit Elster allein.
    Und mit der bekannten Software kann ich nicht nur die Anlage " haushaltsnahen Dienstleistungen" versenden.

    Und in Elster finde ich nur "sonsitge Formulare " und nicht "sonstige Nachricht.". Wo finde ich diese Sonsitge Nachricht in Elster?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

    Ich will ja keine Belege einreichen.
    Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?
    Die Frage wurde von Charlie und mir beantwortet. Die Antwort lautet nur weder Ja noch Nein.

    Wenn es nur um die eine Anlage geht, würde ich persönlich es nicht tun, sondern den hier mehrfach beschriebenen Weg der sonstigen Nachricht wählen.

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  • Kloebi
    antwortet
    Technisch auf jeden Fall. Im Extermfall kann es halt zu Überschneidungen kommen. Aber das wurde jetzt ja schon ein paarmal erklärt.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.
    Ich will ja keine Belege einreichen.
    Meine Frage einfach: Kann man die elektronische Steuererklärung mit HInzufügung der "haushaltsnahen Dienstleitungen" zwei Wochen nach Einreichung der ersten Steuererklärung nachreichen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.
    So ist es ! Ich habe unsere Erklärung für 2024 am 30.07. übermittelt. Rechentermin war der 05.08., der Bescheid mit Datum 13.08.2025

    wurde vorgestern zum Abruf bereitgestellt. Das Zeitfenster zur Nachreichung korrigierter Erklärungen ist inzwischen ziemlich kurz.

    Ich würde vorher immer anrufen, was bei uns in Bayern bisher kein Problem ist.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

    Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 Wochen
    Wenn die Erklärung manuell bearbeitet wird, sollte das bei der Masse der Erklärungen zum 31.7. kein Problem sein. Wenn die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird, könnte sie aber schon durch sein.

    Früher war das einfacher, als man noch Belege auf Papier eingereicht hat. Wenn der Brief mit den zurückgegebenen Belegen kam, wusste ich, der Fall ist bearbeitet, und konnte die Uhr danach stellen, dass 14 Tage später der Bescheid da war.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.
    Mit Stichtag vom 31.07.2025, also ca 2 Wochen

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  • multi
    antwortet
    Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen

    Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?
    Das würde ich davon abhängig machen, wie lange die Übermittlung her ist.

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  • Kloebi
    antwortet
    siehe Antwort Nr. 2

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Was ist richtig? In dem Fall hätte ich keine korrigierte Erklärung geschickt, dies nur, wenn noch kein Bescheid da ist.
    Also das heißt dann, wenn noch kein Bescheid da ist, kann ich die Steuererklärung nochmals mit den ergänzenden Angaben der haushaltsnahen Dienstleistungen ans FA versenden?

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