Haushaltsnahe Dienstleistungen

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  • multi
    antwortet
    Zitat von PitHegau Beitrag anzeigen
    Den Bescheid hatte ich längst erhalten.
    Die Steuererklärung ergänzte ich um die Haushaltsnahen Dienstleistungen und habe sie wieder online mittels Steuersoftware per Elster versandt. Dies habe ich dem Finanzamt per EMail
    mitgeteit.
    Mein neuer Bescheid wurde dementsprechend abgeändert.

    War das so nun richtig oder hätte ich nur ein Formular für die haushaltsnahen Dienstleistungen dem FA schicken sollen?​
    Meines Wissens gibt es keinen Knopf, um aus einer neu eingereichten Erklärung die Unterschiede zur ursprünglichen Version zu extrahieren und daraus einen geänderten Bescheid zu basteln.

    Da saß mit ziemlicher Sicherheit jemand, hat geschaut, was sich geändert hat, und hat das dann händisch übernommen.

    Ohne zu wissen, wie oft dabei geflucht wurde, wäre das simple Einreichen der fraglichen Anlage per Elster-Nachricht sicher zielführender gewesen.

    Abgesehen davon, dass wir hier schon seit Jahren darauf hinweisen, dass die Kosten ganz offiziell nach BMF auch im Jahr der Abrechnung abgesetzt werden können.

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  • Kloebi
    antwortet
    Was ist richtig? In dem Fall hätte ich keine korrigierte Erklärung geschickt, dies nur, wenn noch kein Bescheid da ist.

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  • PitHegau
    antwortet
    Guten Morgen,
    ich habe nochmals vom letzten Jahr meiner Steuererklärung geschaut. Wegen Verspätung meiner Rechnung der Jahresabrechnung (inclusive Haushaltsnahe Dienstleitungen) hatte ich
    dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich diese nach Versand meiner Steuererklärung nachreiche. Die Jahresabrechung bekam ich dann Monate später etwa im Monat November.
    Den Bescheid hatte ich längst erhalten.
    Die Steuererklärung ergänzte ich um die Haushaltsnahen Dienstleistungen und habe sie wieder online mittels Steuersoftware per Elster versandt. Dies habe ich dem Finanzamt per EMail
    mitgeteit.
    Mein neuer Bescheid wurde dementsprechend abgeändert.

    War das so nun richtig oder hätte ich nur ein Formular für die haushaltsnahen Dienstleistungen dem FA schicken sollen?​

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  • Charlie24
    antwortet
    Falls man die haushaltsnahen Dienstleistungen über das Hausgeld/Nebenkosten monatlich bezahlt, dann müssen sie meines Wissens im Jahr der Zahlung erklärt werden.
    Das BMF-Schreiben ist da relativ großzügig. Siehe Randnummer 48 !

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  • nullplaner
    antwortet
    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Es wäre meines Wissens aber auch erlaubt, die in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen - richtig?
    Falls man die haushaltsnahen Dienstleistungen über das Hausgeld/Nebenkosten monatlich bezahlt, dann müssen sie meines Wissens im Jahr der Zahlung erklärt werden. D.h. dann ist es nicht möglich, diese ins nächste Jahr bzw. die nächste Erklärung zu übernehmen.

    Als Alternative zur Korrektur oder zu einem Einspruch bietet sich ein Antrag auf Fristverlängerung an. Kann man auch ganz einfach über "Mein Elster" beantragen. Hier ist (bei "Mein Elster") zu beachten, dass keine Antwort (also auch nicht per Briefpost) der Gutfall ist. Dann darf man von einer Genehmigung ausgehen.

    Ich habe diesen Weg gewählt, da ich das gleiche Ausgansproblem habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das war aber lt. Auskunft Finanzamt falsch.
    Falsch ist das eigentlich nicht. Bei einer Korrektur der Erklärung über Mein ELSTER muss immer eine vollständige Erklärung übermittelt werden.

    Man muss nur früh genug dran sein, was inzwischen nicht immer funktioniert, weil viele Erklärungen nur noch maschinell und damit sehr schnell

    abgearbeitet werden. Wenn 2 Erklärungen rechtzeitig nacheinander übermittelt werden, werden die zur personellen Bearbeitung ausgesteuert,

    da muss dann natürlich jemand drüberschauen.

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  • Kloebi
    antwortet
    Vielleicht ist das Zertifikat nicht mit de ID-Nr. sondern noch ein altes mit der Steuernummer.

    Wenn du xmal verschiedene Leute fragst, kriegst du x-Antworten. Zeitnah kann man auf alle Fälle eine Erklärung hinterherschicken. Ist zwischenzeitlich schon ein Bescheid ergangen, wird das regelmäßig als Änderungsantrag gewertet. Man sollte dann vielleicht noch mal drauf hinweisen,

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Link kann nicht aufgerufen werden. Fehlermeldung!
    Bei mir hat der Link zu dem Formular Sonstige Nachricht an das Finanzamt soeben problemlos funktioniert.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Einfach nochmal eine Erklärung starten, die ursprüngliche dabei übernehmen, alle fehlenden Angaben ergänzen und absenden.
    Das hatte ich letztes Jahr auch so gemacht. Das war aber lt. Auskunft Finanzamt falsch. So hatte ich das verstanden. Wahrscheinlich wollen die nur ein Formular?

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  • PitHegau
    antwortet
    Der Link kann nicht aufgerufen werden. Fehlermeldung!

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei einer korrigierten Erklärung kann es natürlich durchaus passieren, dass die nicht mehr berücksichtigt wird, weil der Steuerfall schon gerechnet ist.

    Wir haben unsere Erklärung für 2024 am 30.07. übermittelt, Rechentermin war der 05.08, heute konnte der Bescheid abgerufen werden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Einfach nochmal eine Erklärung starten, die ursprüngliche dabei übernehmen, alle fehlenden Angaben ergänzen und absenden.

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  • L. E. Fant
    antwortet


    Ich würde sogar die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen als PDF-Datei ausfüllen und an die Sonstige Nachricht anhängen. Aber eine korrigierte Erklärung ist sicher kein Fehler.

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  • PitHegau
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Entweder als sonstige Nachricht oder wenn du noch keinen Bescheid hast mit einer korrigierten Erklärung.
    Was heißt "sonstige Nachricht"?
    Ich habe noch keinen Bescheid erhalten. Und wie geht das mit einen korrigierten Erklärung?

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  • Kloebi
    antwortet
    das geht natürlich auch

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