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    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,
    ich habe mit Stichtag meine Steuererklärung online abgegeben. Leider hatte ich zu der Zeit noch nicht die Jahresabrechnung von meiner Hausverwaltung. Diese Jahresabrechnung habe ich jetzt jetzt erhalten und möchte die haushaltsnahen Dienstleistungen nachreichen.
    Mit welchen Formular reiche ich die haushaltsnahen Dienstleistungen nach?
    Grüße

    #2
    Entweder als sonstige Nachricht oder wenn du noch keinen Bescheid hast mit einer korrigierten Erklärung.

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      #3
      Es wäre meines Wissens aber auch erlaubt, die in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen - richtig?

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        #4
        das geht natürlich auch

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Entweder als sonstige Nachricht oder wenn du noch keinen Bescheid hast mit einer korrigierten Erklärung.
          Was heißt "sonstige Nachricht"?
          Ich habe noch keinen Bescheid erhalten. Und wie geht das mit einen korrigierten Erklärung?

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            #6


            Ich würde sogar die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen als PDF-Datei ausfüllen und an die Sonstige Nachricht anhängen. Aber eine korrigierte Erklärung ist sicher kein Fehler.

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              #7
              Einfach nochmal eine Erklärung starten, die ursprüngliche dabei übernehmen, alle fehlenden Angaben ergänzen und absenden.

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                #8
                Bei einer korrigierten Erklärung kann es natürlich durchaus passieren, dass die nicht mehr berücksichtigt wird, weil der Steuerfall schon gerechnet ist.

                Wir haben unsere Erklärung für 2024 am 30.07. übermittelt, Rechentermin war der 05.08, heute konnte der Bescheid abgerufen werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Der Link kann nicht aufgerufen werden. Fehlermeldung!

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Einfach nochmal eine Erklärung starten, die ursprüngliche dabei übernehmen, alle fehlenden Angaben ergänzen und absenden.
                    Das hatte ich letztes Jahr auch so gemacht. Das war aber lt. Auskunft Finanzamt falsch. So hatte ich das verstanden. Wahrscheinlich wollen die nur ein Formular?

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                      #11
                      Der Link kann nicht aufgerufen werden. Fehlermeldung!
                      Bei mir hat der Link zu dem Formular Sonstige Nachricht an das Finanzamt soeben problemlos funktioniert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Vielleicht ist das Zertifikat nicht mit de ID-Nr. sondern noch ein altes mit der Steuernummer.

                        Wenn du xmal verschiedene Leute fragst, kriegst du x-Antworten. Zeitnah kann man auf alle Fälle eine Erklärung hinterherschicken. Ist zwischenzeitlich schon ein Bescheid ergangen, wird das regelmäßig als Änderungsantrag gewertet. Man sollte dann vielleicht noch mal drauf hinweisen,

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                          #13
                          Das war aber lt. Auskunft Finanzamt falsch.
                          Falsch ist das eigentlich nicht. Bei einer Korrektur der Erklärung über Mein ELSTER muss immer eine vollständige Erklärung übermittelt werden.

                          Man muss nur früh genug dran sein, was inzwischen nicht immer funktioniert, weil viele Erklärungen nur noch maschinell und damit sehr schnell

                          abgearbeitet werden. Wenn 2 Erklärungen rechtzeitig nacheinander übermittelt werden, werden die zur personellen Bearbeitung ausgesteuert,

                          da muss dann natürlich jemand drüberschauen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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